BetreuungsverfügungIm Fall einer Betreuungsbedürftigkeit wird vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt. Mit einer Betreuungsverfügung benennt man die Person, die als Betreuer eingesetzt werden soll. Das Vormundschaftsgericht folgt diesem Wunsch i.d.R.. Oft wird geraten, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zugunsten ein und derselben Person auszustellen.rafabordes / pixabay
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