Soldaten auf Zeit (SaZ) verpflichten sich, einen bestimmten Zeitraum für die Bundeswehr tätig zu sein. „Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus“, regelt § 40 im Soldatengesetz.

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Je nach Dienstzeitende und persönlicher Lebensplanung steht der Weg zu einer Karriere in einem zivilen Beruf offen. Doch das hat auch Auswirkungen auf den möglichen Versicherungsschutz im Bereich der Arbeitskraftabsicherung. „In meinen Augen ist für Soldaten auf Zeit bei der BU-Versicherung eine Verlängerungsoption bei Berufswechsel unverzichtbar“, schreibt Biometrie-Experte Philip Wenzel. „Denn der Soldat auf Zeit ist in der Regel nicht länger als bis 60 versicherbar. Wenn ich aber aus dem Dienst austrete und einen zivilen Beruf ergreife, muss ich auch bis 67 arbeiten. Dann sollte ich mich auch bis 67 versichern können.“

Dass diese Verlängerungsoption ohne neue Gesundheitsprüfung auskommt, hält Wenzel für besonders wichtig. Schließlich sind Soldaten enormen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt.

Weitere wichtige Fragen, die in einem Beratungsgespräch zur Arbeitskraftabsicherung von Soldaten angesprochen werden sollten:

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  • Wird der Versicherungsschutz bei Auslandseinsätzen eingeschränkt? Welche Kriegsklausel ist formuliert und unter welchen Bedingungen gilt das ‚passive Kriegsrisiko‘?
  • Welche Regeln gelten für die Mitteilung von Gefahrerhöhungen, zum Beispiel bei Auslandseinsätzen? Einzelne Versicherer unterscheiden bei Soldaten zwischen Tätigkeitsbereichen. Etwa ‚ausschließlich Innen / Innen- und Außendienst‘. Wird zwischen diesen Tätigkeiten gewechselt, kann es sich um eine mitteilungspflichtige Gefahrerhöhung handeln.
  • Welche Möglichkeiten zur Nachversicherung bestehen? Die sind i.d.R. an bestimmte Bedingungen geknüpft. Im Beratungsgespräch sollte darauf geachtet werden, unter welchen Umständen eine solche Nachversicherung angeboten wird.

Weitere Tipps zur Absicherung von Soldaten gibt auch die Bundeswehr selbst. In dem verlinkten PDF geht es um Kriegsklauseln in der Lebens- und Unfallversicherung.

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