Elterliche SorgeMit einer Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge kann dafür gesorgt werden, dass der verbliebene Elternteil während des Auslandseinsatzes überhaupt bestimmte Entscheidungen treffen kann. Andernfalls wäre es notwendig, das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Das kann dem Kindeswohl entgegenstehen.geralt / pixabay
Erste Wohnung. Erster Job. Erste große Entscheidungen. Wie erreichen Sie junge Erwachsene in dieser prägenden Phase? Indem Sie ihre Sprache sprechen, ihre Realität verstehen – und Lösungen bieten, di
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