Elterliche SorgeMit einer Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge kann dafür gesorgt werden, dass der verbliebene Elternteil während des Auslandseinsatzes überhaupt bestimmte Entscheidungen treffen kann. Andernfalls wäre es notwendig, das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Das kann dem Kindeswohl entgegenstehen.geralt / pixabay
Beim Thema Geld hört die Liebe auf? Nicht bei der EUROPA Lebensversicherung. Mit der beliebten Paar-Aktion des Kölner Versicherers haben Vermittler die Möglichkeit, Paaren einen besonders attraktiven
...