Der eigenen Satzung nach, werden also sehr wohl Daten aus den VZ der Länder im Bundesverband zusammengeführt. Und zwar nicht irgendwelche, sondern solche, die sich empirisch erheben lassen. Das dürfte auf die erfragten Daten zutreffen.

Anzeige

Würde der Bundesverband Verbraucherzentrale sein eigenes Satzungsziel, Marktentwicklungen und Beratungsbedarfe aufzuzeigen, ernstnehmen, wäre es wenigstens grob fahrlässig, auf Daten über eigene durchgeführte Beratungen zu verzichten.

Die Anschlussfrage, wie die Satzung des Bundesverband Verbraucherzentrale verstanden werden soll, wenn die erfragten Daten nicht dazu gehören sollen, ließen die Verbraucherschützer unbeantwortet.

Vor diesem Hintergrund muss auch die Frage gestellt werden, ob es gerechtfertigt ist, einem Verbraucherschutzverein Budget-Erhöhungen von 23 Millionen Euro zu gewähren, wenn sich dieser Verein nicht einmal an die eigene Satzung halten will, sie nicht kennt oder nicht erklären kann.

Was Versicherungsbote vom vzbv wissen wollte und wie die Verbraucherschützer antworteten

1.) Welche Rolle spielt das kostenpflichtige Beratungsangebot zu Versicherungen, Geldanlage und Altersvorsorge bei der Finanzierung der Verbraucherzentralen?

Die Verbraucherzentralen arbeiten bei Ihren Beratungsangeboten zu Versicherungen und Geldanlagen sowie Altersvorsorge ohne Gewinnerzielungsabsicht.

2.) Wie oft wurden kostenpflichtige Beratungen zu den genannten Themengebieten 2021 in Anspruch genommen? Ist eine Auswertung nach Bundesländern möglich?

Die Verbraucherzentralen in den Ländern sind voneinander unabhängige Organisationen. Wenn Sie konkrete Zahlen zu den Beratungen benötigen, müssten wir Sie daher bitten, sich bitte direkt an die einzelnen Verbraucherzentralen zu wenden.

3.) Wie sind die starken Spreizungen bei der Vergütung von Beratungsleistungen zu erklären?

Die Verbraucherzentralen in den Ländern sind voneinander unabhängige Organisationen und haben damit auch voneinander unabhängige Finanzierungsstrukturen. Entsprechend ist die finanzielle Ausgangssituation für das Angebot dieser Beratungen unterschiedlich und wird durch die Landes-Verbraucherzentralen kalkuliert.

4.) Werden Ratsuchende transparent darüber informiert, dass eine Beratung zum gewünschten Thema bei anderen VZ möglicherweise die Hälfte oder weniger kostet? Konkret: Wird in der VZ Berlin darüber aufgeklärt, dass die Altersvorsorgeberatung im benachbarten Brandenburg "nur" 40 statt 80 Euro pro Stunde kostet?

Anzeige

Die Entgelte für die kostenpflichtigen Beratungsangebote sind transparent auf den Webseiten der Verbraucherzentralen einsehbar. Hier können sich Verbraucher:innen jederzeit über Preise der Beratung der Verbraucherzentralen informieren.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige