In der 50. Folge des Netfonds-Podcast widmet sich Oliver Bruns dem Unterschied zwischen Transparenzverordnung und Transparenz-Register. Im Gespräch mit Sarah Lemke, Syndikus-Anwältin bei Netfonds, klärt er, wer sich bis wann im Transparenz-Register eintragen muss. Wichtig: Für Einzelkaufleute besteht keine Pflicht zur Eintragung. Für andere Unternehmensformen sind Übergangsfristen vorgesehen, die nach unterschiedlichen Rechtsformen gestaffelt sind:

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  • Unternehmen in der Rechtsform einer AG oder einer KGaA haben noch bis zum 31. März 2022 Zeit, die Eintragungsverpflichtung zu erfüllen. Sollte diese Frist verstreichen, können hohe Bußgelder bis zu 100.000 Euro drohen.
  • Für die Rechtsform GmbH endet die Frist am 30. Juni 2022.
  • Personengesellschaften haben noch bis zum Ende diesen Jahres Zeit.

Die ganze Folge zum Nachhören:

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