Bis wann muss die Eintragung im Transparenz-Register vorgenommen werden?
Muss jeder Versicherungsmakler Eintragungen im Transparenz-Register vornehmen? Und hat das etwas mit der Transparenz-Verordnung zu tun? Diese Frage klärt Oliver Bruns im jüngsten Netfonds-Podcast.
In der 50. Folge des Netfonds-Podcast widmet sich Oliver Bruns dem Unterschied zwischen Transparenzverordnung und Transparenz-Register. Im Gespräch mit Sarah Lemke, Syndikus-Anwältin bei Netfonds, klärt er, wer sich bis wann im Transparenz-Register eintragen muss. Wichtig: Für Einzelkaufleute besteht keine Pflicht zur Eintragung. Für andere Unternehmensformen sind Übergangsfristen vorgesehen, die nach unterschiedlichen Rechtsformen gestaffelt sind:
Anzeige
- Unternehmen in der Rechtsform einer AG oder einer KGaA haben noch bis zum 31. März 2022 Zeit, die Eintragungsverpflichtung zu erfüllen. Sollte diese Frist verstreichen, können hohe Bußgelder bis zu 100.000 Euro drohen.
- Für die Rechtsform GmbH endet die Frist am 30. Juni 2022.
- Personengesellschaften haben noch bis zum Ende diesen Jahres Zeit.
Die ganze Folge zum Nachhören:
https://netfondsversicherungstalk.podigee.io/
Schlagzeilen
Die neue Kapitalrente ist eine soziale Frage
Wie die Itzehoer Makler, Pools und Direktanbindungen zusammendenkt
Deurag steigert Gewinn um ein Drittel
Rente, Pflege, Gesundheit: Haben wir nach der Wiedervereinigung das falsche System übernommen?
Rechtsschutz: Deutschlands „beste Dienstleister" 2026
Apple: https://podcasts.apple.com/
Anzeige
Spotify: https://open.spotify.com/
