Den Plänen der EU-Kommission zufolge, werden in der Finanzberatung ab 02. August 2022 auch die Nachhaltigkeitspräferenzen abgefragt. „Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, erwartet Dr. Klaus Möller, Vorstand der DEFINO Institut für Finanznorm AG.

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Doch wie sollten Vermittler dann vorgehen? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um die gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen? Diese Fragen soll der Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ beim Deutschen Institut für Normung (DIN e. V.) klären und das Modul „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ erarbeiten. Das Modul soll dann Bestandteil der DIN-Norm 77230 werden.

Ziel ist einerseits, Verbrauchern Schutz vor manipulativen Abfragen zu gewähren und ihnen zu ermöglichen, sich über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden. Das geplante ESG-Modul soll Vermittlern und Beratern Arbeitserleichterung sein und Haftungssicherheit geben.

Der Entwurf des Moduls soll bis April 2022 erstellt werden, damit bis Juli 2022 die endgültige Fassung der Öffentlichkeit präsentiert werden kann. Im August 2022 wäre das Modul dann einsatzbereit. Nach den Vorstellungen der Initiatoren soll das ESG-Modul als Bestandteil der „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ nach DIN 77230, aber auch losgelöst davon anwendbar sein.

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An dem Projekt zur Erweiterung der DIN-Norm 77230 arbeiten zahlreiche Organisationen aus der Versicherungsbranche mit. Darunter Verbraucherschutzorganisationen (u.a. Stiftung Warentest, Bund der Versicherten), Pools und Verbünde (u.a. germanBroker.net, Invers, Fonds Finanz) und Verbände wie VOTUM, AfW und Bund Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Letzterer entwickelte eine Checkliste zur TVO-Umsetzung. Solche bereits erarbeiteten Vorlagen von Verbänden und Initiativen sollen mit in das neue Modul einfließen.

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