Spätestens ab 02. August 2022 müssen Frage- und Beratungspflichten beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (VAP) angewandt werden, schreibt die Transparenzverordnung (TVO) vor. So soll sichergestellt werden, dass die Produktempfehlungen von Vermittlern zu den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden passen. Wer beispielsweise fondsgebundene oder kapitalbildende Lebensversicherungen anbieten will, muss vorher fragen, ob und in welchem Ausmaß entweder speziell ökologische oder allgemein nachhaltige Anlagen gewünscht sind.

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„Die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten wird damit erneut komplexer und zeitintensiver“, so Professor Dr. Matthias Beenken (FH Dortmund). Er hat gemeinsam mit dem BVK eine Checkliste entwickelt, die Vermittlern helfen soll, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Mittels der Liste lässt sich herausfinden, ob das TVO-Regelwerk auch auf den eigenen Vermittlerbetrieb gilt oder welche Angaben auf der Webseite zu ergänzen sind.

Zudem finden Vermittler auch konkrete Formulierungsvorschläge. An denen hat auch die Allianz einen gewissen Anteil. Denn Prof. Beenken bedankt sich in einem Hinweis ausdrücklich bei Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Andre Kempf für die Überlassung von Textvorschlägen für ungebundene Vermittler. Andre Kempf ist Referatsleiter und Syndikusanwalt der Allianz Lebensversicherung AG - der blaue Riese hat also ‚ein bisschen‘ mitgeschrieben.

Nach Auffassung von Beenken sollten Vermittler die Zeit bis August nutzen, um sich entsprechend vorzubereiten. Die Änderungen im Beratungsprozess würden Zeit und wahrscheinlich auch neue Beratungssoftware erfordern, so Beenken.

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Die komplette Liste steht zum Download bereit.

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