Frank Grund, Deutschlands oberster Versicherungsaufseher, will die Vertriebskosten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen in diesem Jahr genauer untersuchen (Versicherungsbote berichtete). Insbesondere soll überprüft werden, ob sich die Versicherer an die Vorschriften zur Vermeidung von Fehlanreizen halten.

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So darf etwa die Vertriebsvergütung von Versicherungsunternehmen und deren Vertrieben nicht mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln, kollidieren (§ 48 a VAG).

Einer solchen „genauen Prüfung“ durch die Finanzaufsicht sieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit Gelassenheit entgegen. Anhaltspunkte für Fehlanreize und gesetzeswidrige Interessenkonflikte sieht der BVK nicht. „Künstlicher Handlungsdruck wird hier höchstens seitens der selbsternannten Verbraucherschützer aufgebaut. Selbst die alte Bundesregierung konnte sich nicht zu einem Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen durchringen und auch die neue Ampel-Koalition greift dieses Thema bisher nicht auf“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Mit dem Ausdruck „selbsternannter Verbraucherschützer“ ist wohl Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten gemeint. Er begrüßte die Ankündigung der BaFin, die Vergütung von Lebensversicherungen unter die Lupe nehmen zu wollen (Versicherungsbote berichtete).

Wie bereits in der Vergangenheit, plädiert der BVK dafür, bei der Vergütung stärker auf qualitative Elemente, wie die Kundenzufriedenheit und die Weiterempfehlungsquote, zu achten. Auch sollten Zusatzvergütungen nicht allein an das Erreichen bestimmter quantitativer Ziele geknüpft werden.

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Sollten sich Versicherer aber nicht an geltende Vorschriften halten, dürfe das nicht zu Einkommenseinbußen bei Vermittlern führen. Sie müssten eine „adäquate Kompensationen erhalten“, so Michael Heinz. Für problematisch hält Heinz in diesem Zusammenhang die Gepflogenheiten bei Strukturvertrieben.

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