Der Immobilieninvestor Anno August Jagdfeld erlitt mit seinen Immobilienfonds teils Schiffbruch. Dass der Adlon-Fonds in finanzielle Notlage geriet, dafür macht der schillernde Immobilienmakler auch die Signal Iduna verantwortlich. Der Dortmunder Versicherer habe mit einer Rufmordkampagne dazu beigetragen, dass er „massive Vermögensschäden und eine für das Unternehmen existenzbedrohende Vertrauenskrise unter Anlegern und Banken“ erlitten habe. Doch eine Milliardenklage gegen den Versicherer wies das Landgericht Dortmund im Mai 2020 ab (Aktenzeichen 2 O 387/14).

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Vor dem Landgericht Dortmund ging es konkret um zwei Klagen: Zum einen forderte Jagdfeld persönlich vom Versicherer eine Milliarde Euro wegen Rufmords. Und er trat als Geschäftsführer eines Fonds in Erscheinung und verlangte im Namen von 4.400 Anlegern mehrere hunderttausend Euro Schadensersatz. Beide Klagen hatte das Landgericht abgeschmettert.

Die Vorgeschichte ist lang und kompliziert. Die Signal Iduna hatte sich 2007 mit fünf Millionen Euro am Fundus Fonds 31 beteiligt. Dieser entwickelte sich jedoch nicht so, wie die Investoren erhofft hatten. Die versprochenen Mieten und Mehreinnahmen konnten nicht erwirtschaftet werden, aus verschiedenen Gründen. Unter anderem warf die Finanzkrise 2008 die Planungen durcheinander.

Als der Hotel-Fonds in den Jahren 2008 und 2009 keinerlei Geld ausschütten konnte, eskalierte der Konflikt zwischen dem Medienmogul und dem Versicherer. Die Signal Iduna sah sich getäuscht und schloss sich einer „Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger“ an, um Anno August Jagdfeld als Fondsmanager abzusetzen. Jagdfeld wiederum reichte 2014 Klage gegen die Signal Iduna ein. Unwahre und kreditschädigende Behauptungen habe der Versicherer über ihn verbreitet, so der Vorwurf. Infolgedessen sei der Kurs der Fondsanteile am Hotel Adlon abgestürzt. Die Behauptungen hätten zu "Reputations- und Vermögensschäden der Mitglieder der Familie Jagdfeld und deren Unternehmen" geführt.

Doch das Landgericht Dortmund sieht keine Belege, dass sich jemand aus der Signal Iduna negativ über Jagdfeld geäußert hat. Das Gericht weist die Klage ab: Eine Rufmordkampagne sei unplausibel. Ein Pressesprecher des Versicherers hatte bereits im Vorfeld der Verhandlung betont: "Herr Jagdfeld wird von Signal Iduna keinen Cent Schadenersatz erhalten". Daraufhin legte das Jagdfeld-Lager Berufung ein. Somit landete die Geschichte vor dem Oberlandesgerichts Hamm.

In einer mündlichen Verhandlung hat sich das 8. Zivilsenat des OLG Hamm gestern mit dem Fall befasst. Dabei hat der Senat zu erkennen gegeben, dass er die Bewertungen, die das Landgericht getroffen hat, jedenfalls im Ergebnis teilt. Das teilte das Gericht per Pressemitteilung mit. Zudem erklärten die Richter, dass sie die einzelnen Gesichtspunkt noch einmal näher beraten wollten. Überdies solle beiden Seiten die Gelegenheit geben werden, zu den Erörterungen Stellung zu nehmen. Deshalb habe das Gericht den Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 28. März 2022 angesetzt.

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Siegessicher zeigte sich der Dortmunder Versicherer. „Das Oberlandesgericht hat heute eindeutig bestätigt, dass es keine Rufmordkampagne der Signal Iduna Gruppe gegen Herrn Jagdfeld gab. Niemand aus der Signal Iduna Gruppe hat sich je negativ über Herrn Jagdfeld geäußert“, teilt der Versicherer gegenüber dem Fachportal "procontra" mit.

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