Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) wird aktuell mit dem Vorwurf konfrontiert, beim Verkauf von fondsgebundenen Lebensversicherungen branchenunübliche Kickbacks zu berechnen. Nicht nur würden von der Generali die üblichen Provisionen an Vermögensberaterinnen und -berater fließen, wenn solche Policen verkauft werden. Auch von den Fondsgesellschaften, bei denen die Kundengelder angelegt werden, verlange man zusätzliche Gelder. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Donnerstags-Ausgabe. Die Frankfurter wollten nicht direkt dazu Stellung beziehen, ob man diese Kickbacks erhalte: Man erfülle aber alle aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

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Fehlanreize und zusätzliche Kosten

Kickbacks sind vereinfacht Provisionen, die eine Fondsgesellschaft an Vermittler zahlt: denn auch diese Beteiligungen werden von Vermittlern oder Bankberatern vertrieben. Diese sind zwar nicht ungewöhnlich: Sie fließen bei Leben-Policen aber in der Regel von den Fondsgesellschaften an den Versicherer, nicht an die Finanzvertriebe. Die Versicherer unterrichten ihre Kunden darüber und beteiligen sie auch an den Zahlungen. Bei der DVAG sei das nicht der Fall: Weder würden Kundinnen und Kunden über die Kickbacks informiert, noch würden sie daran beteiligt, berichtet die "Süddeutsche".

Zudem bestünden Fehlanreize bei der Auswahl der Fonds: Es besteht der Verdacht, dass nicht jene ausgewählt werden, die am besten performen. Sondern eben jene, die besonders hohe Kickbacks zahlen. Diese Vermutung nährt auch eine Studie der Ratingagentur Morningstar aus dem Jahr 2019. Die Analysten haben Fonds aus verschiedenen Ländern miteinander verglichen. Und festgestellt: Die besten Fonds kommen aus jenen Staaten, in denen Kickbacks keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen, zum Beispiel die Niederlande, Schweiz und Schweden. In den Niederlanden sind Kickbacks sogar komplett verboten.

“Werden Vertriebskosten von den Produktkosten getrennt, schneiden derartig von Kosten "gesäuberte" Fonds naturgemäß besser ab als die mit Kickbacks belasteten Fonds. Die Folge ist eine überdurchschnittliche Performance“, schreibt hierzu Morningstar auf seiner Webseite.

Provisionsdeckel wieder auf der Agenda?

Ob die DVAG tatsächlich ein Einzelfall ist oder auch andere Vertriebe so vorgehen, ist aber strittig. Im Artikel wird ein nicht namentlich genannter Vorstand eines Lebensversicherers zitiert, wonach man sich wundere, dass manche Vertriebe auf bestimmte Fondsanbieter bestünden. Fußnote: Es sind nicht die erfolgreichsten Fondsgesellschaften. Und so könnte das Thema nun auch für die Finanzaufsicht und die Politik wieder aktuell werden. Stichwort: Provisionsverbot.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilte der Süddeutschen mit, dass man sich nicht zu einzelnen Unternehmen äußere - aber das Thema schon eine Weile als Aufsichtsschwerpunkt verfolge. Zuletzt hat sich die BaFin 2020 in einer Auslegungsentscheidung zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu Kickbacks positioniert. Dort heißt es: „Interessenkonflikte können sich daraus ergeben, dass das Unternehmen von der KVG [Kapitalverwaltungsgesellschaft - Anm. Redaktion] sogenannte Kickback-Zahlungen erhält. In der Regel ist es nicht im Interesse der Versicherten, wenn diese Zahlungen die Fondsauswahl beeinflussen“.

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Die BaFin weist zusätzlich darauf hin, dass Kickbacks ein Thema für die Mindestzuführungsverordnung in der Lebensversicherung sind. Mit anderen Worten: Kundinnen und Kunden müssen daran beteiligt werden. Und diese Kosten dürfen folglich auch nicht einfach versteckt werden. So interpretiert das auch der Bund der Versicherten (BdV). Versteckte Kickback-Zahlungen seien „eine ganz klare Umgehung der gesetzlichen Regeln für die Beteiligung der Kunden an den Ergebnissen“, lässt sich Vorstandssprecher Axel Kleinlein zitieren.

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