Ende 2019 wurden in Deutschland 2,1 Millionen Menschen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 allein durch Angehörige zu Hause versorgt. Das entspricht mehr als der Hälfte aller zu diesem Zeitpunkt Pflegebedürftigen (4,1 Millionen). Von jenen Pflegebedürftigen, die zu Hause durch Angehörige versorgt worden, hatten 72 700 den höchsten Pflegegrad (5) und wiesen schwerste Beeinträchtigungen auf.

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Diese Zahlen können aber kaum illustrieren, welche hohen Anforderungen an die pflegerische Versorgung dieser Menschen gerichtet sind und welche Belastungen damit einhergehen können. Deshalb hat sich die Ampel-Koalition auch vorgenommen, die Situation für pflegende Angehörige zu verbessern.

Dafür wurden im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vereinbart, deren Gestaltung und Umsetzung nun Prof. Karl Lauterbach obliegen. Der SPD-Politiker wurde am Montag, den 06. Dezember, als künftiger Gesundheitsminister vorgestellt.

Ampel-Koalition: Die wichtigsten Änderungen für pflegende Angehörige

Zu den wichtigsten Änderungen für pflegende Angehörige ist sicherlich die geplante „regelhafte Dynamisierung“ des Pflegegelds. Diese Leistung wird zwar an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, dient aber der finanziellen Anerkennung der Pflegeleistung. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Was genau unter „regelhafter Dynamisierung“ zu verstehen ist, wird abzuwarten sein.

Ein weiteres wichtiges Vorhaben ist die Einführung von Lohnersatzleistungen während Pflege- bzw. Familienpflegezeit. So können Erwerbstätige bereits heute Pflegezeit in Anspruch nehmen. Dann können sie bis zu sechs Monate der Arbeit fernbleiben, um einen Angehörigen zu pflegen (Pflegezeit). Bei der Familienpflegezeit kann bis zu zwei Jahren in Teilzeit gearbeitet werden. Allerdings: Es gibt während dieser Zeit keine Lohnfortzahlung. Das will die Ampel-Koalition ändern und eine „Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten“ einführen. Zudem soll häusliche Pflege auch von „nahestehenden Personen“ durchgeführt werden können.

Die häusliche Pflege soll auch unbürokratischer werden. Dafür soll ein „transparentes und flexibles Entlastungsbudget mit Nachweispflicht“ eingeführt werden, das Leistungen wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, zusammenfasst.

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Für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich will die Koalition zudem eine rechtssichere Grundlage schaffen. Und: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen - wie andere versicherungsfremde Leistungen - aus der Berechnung des Eigenanteils herausgenommen werden.