Versicherungsbote: In der anhaltenden Niedrigzinsphase war die Unterstützungskasse (U-Kasse) für viele Vermittler nicht mehr die erste Wahl. Woran lag das?

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Kerstin Schiller ist Direktionsberaterin bAV bei der Alte Leipziger LebensversicherungAlte Leipziger Lebensversicherung a. G.Kerstin Schiller: Seit einigen Jahren entwickelt sich der Markt für die betriebliche Altersversorgung von klassischen Garantieprodukten zu modernen kapitalmarktorientierteren Anlagen hin. Bei der Direktversicherung sind hybride Tarife – auch mit gesenkten Garantien – meist Standard.

Bei den Rückdeckungsversicherungen für Pensionszusagen ist ebenfalls ein Trend weg von Garantietarifen und hin zu fondsbasierten Anlagen zu erkennen. Nur eben nicht bei der Unterstützungskasse. Das hatte nichts mit einem geringen Interesse der Kunden zu tun, sondern mit den steuerlichen Vorschriften, die bei der Unterstützungskasse einzuhalten waren. Die Hauptproblematik hierbei lag darin, dass zum Bilanzstichtag für die Bestimmung des zulässigen Kassenvermögens ausschließlich der Garantiewert ausschlaggebend war. Das galt unabhängig von der Zusageart. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften konnte bei der Unterstützungskasse selbst negative Auswirkungen auf die Steuerfreiheit der Kasse und bei dem Kunden auf den Betriebsausgabenabzug der Zuwendungen haben. Folglich kamen lediglich Fondsprodukte mit sogenannten Höchststandsgarantien oder reine Indexfonds in Betracht. Bei diesen Anlagen sind nur geringe Partizipationsmöglichkeiten am Kapitalmarkt möglich, das entsprach somit nicht den Anforderungen der Kunden.

Die Notwendigkeit renditeorientierterer Anlagemöglichkeiten wurde letztendlich durch die Garantiezinssenkung ab 01.01.2022 auf 0,25 Prozent deutlicher. Kunden, Vermittler und Versicherer sehnten sich daher nach einer Möglichkeit mit einem Mix aus Renditechancen und Sicherheit die Altersvorsorge über einen betrieblichen Weg aufzubessern.

Die Spezialisten der Alte Leipziger haben Gespräche mit der Finanzverwaltung geführt. Konnten Sie dabei Änderungen bewirken?

Ralf Linden: Die oben beschriebene unzufriedenstellende Situation hat uns dazu bewogen, die steuerliche Klärung des Einsatzes fondsgebundener Versicherungsprodukte auch für die rückgedeckte Unterstützungskasse voranzutreiben. Und zwar für die Zusageart der beitragsorientierten Leistungszusage. Hierzu hat die Alte Leipziger Unterstützungskasse e.V. (ALU) bei ihrem Betriebsstättenfinanzamt eine entsprechende Anfrage auf verbindliche Auskunft gestellt. Dieser Weg war – wie zu erwarten – äußerst mühsam und langwierig. Letztlich dauerte es knapp eineinhalb Jahre, bis wir die finale Antwort erhielten. Dabei wurden der Reihe nach das Betriebsstättenfinanzamt, die Oberfinanzdirektion, das Finanzministerium und schließlich das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesländer in die Beantwortung unserer Anfrage auf verbindliche Auskunft mit einbezogen. Zu unserer Freude wurde unsere Rechtsauffassung geteilt und wir haben eine positive verbindliche Auskunft erhalten.

Könnte das zu einem „Revival“ der Unterstützungskasse führen? Welches Potenzial sehen Sie?

Ralf Linden ist Steuerberater bei der Alte Leipziger Lebensversicherung.Alte Leipziger Lebensversicherung a. G.Ralf Linden: Wir gehen davon aus, dass bei korrekter Einrichtung der Unterstützungskasse mit fondsgebundener Rückdeckungsversicherung keine Beanstandungen durch die Finanzämter zu erwarten sind. Insoweit kann man davon sprechen, dass eine bundesweite Klärung herbeigeführt wurde. Dies dürfte unter Berücksichtigung der sich fortführenden Niedrigzinsphase für das Geschäft der rückgedeckten Unterstützungskassen existenziell sein und dem U-Kassen-Markt neuen Antrieb verleihen.

Was müssen Firmen bei der Umsetzung in der Praxis beachten?

Ralf Linden: Da unsere Anfrage auf verbindliche Auskunft in dem oben beschriebenen Prozess auch vom Bundesministerium der Finanzen und den Bundesländern positiv bewertet wurde, ist unseres Erachtens im Rahmen der Zusammenarbeit mit der ALU keine weitere Bestätigung durch das einzelne Trägerunternehmen bei dessen Betriebsstättenfinanzamt einzuholen. Aus diesem Grund nimmt die ALU entsprechende Anträge auch ohne eine solche gesonderte Prüfung an.

Welche neuen Chancen sehen Sie für Vermittler? Gibt es besondere Zielgruppen?

Kerstin Schiller: Als wichtige Zielgruppen lassen sich Gut- und Spitzenverdiener, Führungskräfte und Gesellschafter-Geschäftsführer definieren. Vermittler können dieser Klientel nun endlich eine zeitgemäße Lösung bieten. Neben besseren Renditechancen steigt bei vielen Kunden auch das Interesse am Thema Nachhaltigkeit. Diesem Wunsch kann mit entsprechenden Kapitalanlagemöglichkeiten ebenfalls nachgekommen werden. Genau da setzt unsere moderne Produktpalette an.

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Grundsätzlich sollte die Ansparphase von mindestens zehn Jahren gegeben sein, um die entsprechende Renditechancen generieren zu können. Neben diesen Personenkreisen können nun auch Arbeitgeber, die hohe arbeitgeberfinanzierte Versorgungen für Ihre Arbeitnehmer anbieten, diese über eine zeitgemäße Anlageform abbilden, ohne das Volumen der Entgeltumwandlung in der Direktversicherung zu schmälern. Schlussendlich ergänzen die neuen Möglichkeiten das bisherige Angebot und sind definitiv notwendig, um zukünftig zeit- und bedarfsgemäß Versorgungen abbilden zu können.

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