Im Tarifkonflikt zwischen Deutscher Bahn und Gewerkschaft der Lokführer (GDL) spielen auch die Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine wichtige Rolle. Während die Gewerkschaftler an den Zusagen aus dem „Tarifvertrag über die Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer der DB AG“ (ZVersTV) festhalten wollen, präferiert die DB die Umstellung der Betriebsrente auf den DEVK Pensionsfonds. Eine Regelung, die eigentlich gar nicht neu ist. So schreibt die Deutsche Bahn, dass ein neues Betriebsrentensystems bereits 2012 mit GDL und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) eingeführt worden sei. In der Tarifrunde 2014/2015 sei mit den Gewerkschaften vereinbart worden, das Betriebsrenten-System bei der DB zu modernisieren. Deshalb, so die DB, wurde das Alt-System Ende 2020 gegenüber der GDL gekündigt.

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Gegenüber ihren Mitgliedern beschreibt die GDL die Hintergründe zur Kündigung so: „Der Arbeitgeber muss das Geld für die zu zahlenden Renten konkursgesichert hinterlegen, also ansparen. Das passt dem Arbeitgeber gar nicht. Zum einen werfen die Gelder zur Zeit wenig Zinsen ab und zum anderen müssen diese Gelder als Rückstellungen in den Bilanzen aufgeführt werden – das sieht nicht schick aus.“ Das mag etwas flapsig daherkommen - trifft aber das Problem seitens der DB: Die feste Leistungszusage ist zu teuer. Dementsprechend argumentiert die Bahn, dass sie als Arbeitgeber jedes Jahr mehr Beiträge aufwenden muss, um die Zusagen erfüllen zu können - ohne dass die Beschäftigten an dieser Beitragssteigerung partizipieren würden.

Betriebsrente: Fixe Leistungszusage oder Pensionsfonds?

Zudem, so die DB, sei die fixe Leistungszusage auch ein Nachteil für die Beschäftigten. Die nach dem Alt-System berechnete Betriebsrente wäre am Ende des Berufslebens sehr viel weniger wert als am Anfang, meint die DB und rechnet vor: „Für einen Mitarbeitenden mit einem Gehalt von heute ca. 3.800 Euro entsteht nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit nach dem Alt-System ein Rentenanspruch von rund 140 Euro. Aus dem Pensionsfonds kann er je nach Wertentwicklung des Fonds nach der gleichen Zeit zwischen 540 Euro (bei 1% Wertentwicklung) und 800 Euro (bei 5% Wertentwicklung) erwarten.“ Bei der von der DB gewünschten Pensionsfonds-Lösung belief sich der Arbeitgeber-Beitrag zuletzt auf 3,3 Prozent des Gehalts des Mitarbeitenden – also des Monatstabellenentgelts sowie der variablen Entgeltbestandteile wie beispielsweise Zulagen. Mit Blick auf langjährig Beschäftigte betont die DB allerdings, dass bisher erworbene Ansprüche aus dem Alt-System unangetastet bleiben.

Die GDL hält dagegen, dass der ZVersTV „eingefroren“ sei und erklärt die Folgen ihren Mitgliedern so: „Das heißt, dass mein heutiger ‚Kontostand‘ bestehen bleibt, aber keine weiteren Einzahlungen durch den Arbeitgeber erfolgen. Das hat zur Folge, dass die zukünftig zu erwartenden Betriebsrenten deutlich niedriger ausfallen werden. Ein heute 50-jähriger Lokführer (30 Jahre dabei) wird ca. 30 Euro weniger Betriebsrente (bei Zugbegleitern ca. 20 Euro) erwarten dürfen. Je weiter man vom Renteneintrittsalter weg ist, desto höher wird diese Differenz. Es sollen zwar erhöhte Einzahlungen in den DEVK Pensionsfonds erfolgen. Diese gleichen die Differenz aber bei weiten nicht aus“, so die GDL. Und, nicht unwichtig: Das Alt-System der fixen Leistungszusage ist rein arbeitgeber-finanziert.

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Die Tarifrunde 2014/15 weist allerdings noch ein beachtenswertes Detail auf. Denn die DB vereinbarte mit der EVG, das bAV-System bis spätestens Ende 2021 zu reformieren. Nicht ohne Stolz heißt es deshalb auch auf den Internetseiten der Gewerkschaft: „Die EVG konnte bei der Deutschen Bahn als einzige Gewerkschaft eine Nachwirkung des ZVersTV bis Ende 2021 vereinbaren.“ Und die Verhandlungen zwischen Bahn und EVG haben gerade erst begonnen.

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