• Anhand von gesetzlichen Mindestkriterien sollen die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig ihre Service- und Versorgungsqualität offenlegen.
  • Die Kassen sollen verstärkt die Möglichkeit erhalten, auch monetäre Boni für die Teilnahme an Präventionsprogrammen zu gewähren.
  • Geplant ist zudem ein Selbstbestimmungsgesetz, das vorsieht: Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.
  • Einer der wichtigsten Pläne betrifft die Entlastung von Selbständigen: Beiträge für Selbständige zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden.

Wenig zur PKV, aber Festhalten am dualen System

  • Lange stand die Gefahr einer Bürgerversicherung im Raum – offensiv in Stellung gebracht durch SPD und Grüne im Wahlkampf. Die Branche aber darf aufatmen: Unter Beteiligung der FDP ist das duale System gerettet. Ideen einer Bürgerversicherung finden sich nicht im Koalitionspapier.
  • Somit enthält der Koalitionsfahrplan erstaunlich wenig zur privaten Krankenversicherung. Erwähnt wird einzig: Für Kinder und Jugendliche in der privaten Krankenversicherung soll zukünftig das Prinzip der Direktabrechnung gelten

Pläne zur Rentenversicherung

Liest man Pläne zur gesetzlichen Rentenversicherung, scheint man an der "doppelten Haltelinie" der Großen Koalition festhalten zu wollen:

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  • Rentenkürzungen soll es ebenso wenig geben wie Beitragserhöhungen. Auch die Ampelkoalition möchte das Mindestrentenniveau bei 48 Prozent dauerhaft sichern. In der neuen Legislaturperiode soll der Beitragssatz zudem nicht über 20 Prozent steigen.
  • Eine Änderung aber gibt es gegenüber der Haltelinie der Großen Koalition: Der Nachholfaktor in der Rentenberechnung soll rechtzeitig vor den Rentenanpassungen ab 2022 wieder aktiviert werden. Dieser sichert zu, dass zwar die Renten auch dann nicht gekürzt werden, wenn sie gemäß Rentenanpassungsformel sinken müssten. Allerdings wird die Rentenkürzung zu der Bedingung ausgesetzt, dass spätere Rentenerhöhungen halbiert werden, um die unterbliebene Anpassung zulasten der Beitragszahler im Nachhinein wieder auszugleichen. Die Große Koalition hatte den Nachholfaktor außer Kraft gesetzt (Versicherungsbote berichtete).
  • Eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters soll es nicht geben – Status Quo bleibt die Rente mit 67. Jedoch will die Koalition "in einen gesellschaftlichen Dialogprozess darüber eintreten", wie Wünsche nach einem längeren Verbleib im Arbeitsleben "einfacher verwirklicht werden können". Als Vorbild wird hierfür ein flexibler Renteneintritt nach skandinavischem Vorbild genannt – diese von Grünen und FDP favorisierte Idee findet demnach nur als Diskussionsangebot Eingang ins Koalitionspapier.
  • Meist-Weitreichend ist der Plan einer teilweisen Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung – umgesetzt in Form eines dauerhaften Fonds, der von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet wird. Hierzu will man der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in 2022 einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro (aus Haushaltsmitteln) zuführen.
  • Zudem soll es der Deutschen Rentenversicherung ermöglicht werden, ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen.
  • Die Wirkung der Grundrente soll evaluiert werden. Verbesserungsvorschläge, insbesondere auch zum Prüfungsaufwand bei Kapitalerträgen, sollen erarbeitet werden.
  • Die Möglichkeit für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung, mit der Erwerbstätigkeit das Einkommen zu verbessern, soll ausgeweitet werden.
  • Die betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt werden durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen – dies hatte die Branche lange schon gefordert.
  • Die Möglichkeit einer Förderung von Anlageprodukten soll geprüft werden, die höhere Renditen als die Riesterrente bietet. Anreize sollen besonders untere Einkommensgruppen ansprechen. Dass dies nichts Gutes für die bisherige Riesterrente bedeutet, darauf deutet der Hinweis auf einen Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge hin.

Vorsorgepflicht für Selbständige

Die große Koalition versprach sie und blieb die Umsetzung schuldig: eine Vorsorgepflicht für Selbstständige. Dies will nun die Ampelkoalition angehen: Für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, soll eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit eingeführt werden. Selbstständige sind demnach dann in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Das private Vorsorgeprodukt muss allerdings insolvenz- und pfändungssicher sein.

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