• Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll aufgefordert werden, Regulierungslücken im grauen Kapitalmarkt zu identifizieren.
  • Bei Restschuldversicherung soll der Abschluss des Versicherungsvertrages und der Abschluss des Kreditvertrags zeitlich um mindestens eine Woche entkoppelt werden.
  • Das Entgelttransparenzgesetz soll weiterentwickelt werden – unter anderem, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen.
  • Auch beim Kredit-Scoring (Schufa und Co.) soll die Transparenz zugunsten der Betroffenen erhöht werden.
  • Bei der BaFin soll eine Vergleichs-Webseite für Kontoentgelte eingerichtet werden.
  • Aber auch die Politik selbst fühlt sich laut Plan zu mehr Transparenz verpflichtet. So soll Parteiensponsoring ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig werden: Die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung von Zuwendungen an Parteien wird auf 35.000 Euro herabgesetzt. Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten, werden im Rechenschaftsbericht veröffentlichungspflichtig.
  • Bei Bekämpfung der Geldwäsche soll es eine zwischen Bund, Ländern und EU abgestimmte Strategie geben. Bei besonders finanzmarktnahen Verpflichteten wird die Geldwäscheaufsicht auf die BaFin übertragen. Auch sollen Geldwäsche-Meldungen aus dem Nicht-Finanzbereich, wie zum Beispiel dem Immobiliensektor, erleichtert werden. Ein Versteuerungsnachweis für gewerbliche Immobilienkäufer aus dem Ausland soll verpflichtend sein, der Erwerb von Immobilien mit Bargeld soll verboten werden.
  • Das Datenbankgrundbuch soll mit dem Transparenzregister verknüpft werden, um die Verschleierung der wahren Eigentümer von Immobilien zu beenden.
  • Für Blockchains sollen Risiken identifiziert und ein angemessener regulativer Rahmen geschaffen werden.
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