• So möchte man "das strategische Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche" im Bundesfinanzministerium "organisatorisch und personell stärken".
  • Auch plant man Maßnahmen, um steuerlichen Schlupflöcher beim Immobilienerwerb von Konzernen zu schließen (Share Deals).
  • Ein bundesweit einheitliches Meldesystem soll eingeführt werden für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen. Hierdurch will man die Betrugsanfälligkeit des Mehrwertsteuersystems erheblich senken.

Ansonsten erscheinen Steuern vielfach als Förderinstrument, um ökologische und auch sozialpolitische Ziele zu erreichen. Als Beispiel: Zuschläge von Pflegepersonal sollen von Steuern befreit werden, um Pflegeberufe attraktiver zu machen. Weitere steuerpolitische Pläne sind:

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  • Der Sparer-Pauschbetrag für Einkommen auf Kapitaleinkünfte soll von 810 Euro auf 1.000 Euro erhöht werden.
  • Steuerrechtliche Erleichterungen soll es auch im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung geben – diese Maßnahme zielt wohl auf eine Förderung von Lebensmittelspenden.
  • Bis zur Einführung einer Kerosinsteuer will sich die Ampelkoalition zudem dafür einsetzen, auch europaweit eine Luftverkehrsabgabe einzuführen, wie sie in Deutschland bereits erhoben wird. Aufgrund der Corona-Krise will man über dieses heikle Thema aber erst ab 2023 beraten – haben doch auch die Fluggesellschaften mit den Auswirkungen der Pandemie schwer zu kämpfen.
  • Geplant ist zudem ein Forschungsinstitut, das Steuerregelungen evaluiert, aber auch durch Studien hilft, Steuerhinterziehung zu verhindern.

Sozialpolitik: Einführung eines Bürgergelds statt Hartz IV

Ampel-Pläne zur Sozialpolitk lesen sich wie eine Teil-Korrektur von Hartz IV. So soll ein Bürgergeld eingeführt werden – der Koalitionsvertrag grenzt dieses explizit von der "bisherigen Grundsicherung (Hartz IV)" ab. Das Bürgergeld wird laut den Plänen in den ersten beiden Jahren ohne Anrechnung des Vermögens gewährt. Auch die Wohnung wird in dieser Zeit anerkannt. Zudem soll das Schonvermögen erhöht werden.

Verschiedene Maßgaben des Koalitionsvertrags zeigen, dass ein Bürgergeld als verfassungsgemäßere Version der älteren Grundsicherung gedacht ist und Schritte der sozialen Stabilisierung und Teilhabe mehr als bisher in den Mittelpunkt rücken will. Alle Karten auf ("Weiter-") Bildung – so könnte man verschiedene Ansätze zum Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) pointieren:

  • Demnach soll der Vermittlungsvorrang im SGB II abgeschafft werden.
  • Die Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung hingegen wird laut Plan gestärkt. Es heißt im Papier: "Die Prämienregelung bei abschlussbezogener Weiterbildung werden wir entfristen. Wir fördern vollqualifizierende Ausbildungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung unabhängig von Dauer und Grundkompetenzen, auch im Umgang mit digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien."
  • Zuverdienstmöglichkeiten für die Empfänger des zukünftigen Bürgergelds sollen außerdem verbessert werden mit dem Ziel, Anreize für sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit zu erhöhen.
  • Selbstständige sollen erleichterten Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung finden – geprüft werden soll unter anderem, ob ein Zugang ohne Vorversicherungszeit möglich ist.

Moratorium für Hartz IV-Sanktionen

Kosten der Unterkunft sollen von Hartz-IV-Sanktionen ausgenommen werden und Unter-25-Jährige gleich behandelt werden wie die Älteren. Überhaupt möchte die Ampel ein Moratorium für die jetzige Sanktionspraxis: So lange, bis gesetzlichen Neuregelungen den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. In 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht Sanktionen für teilweise verfassungswidrig erklärt (Versicherungsbote berichtete).

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Weitere sozialpolitische Ziele sind:

  • eine Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro;
  • eine Erhöhung der Mini- und Midi-Job-Grenze auf 1.600 Euro;
  • eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem, das dazu dient, haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
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