Welches Ausmaß die Bundeszuschüsse annehmen würden, wenn die 40-Prozent-Obergrenze für die Sozialversicherungsbeiträge weiter gelten soll, verdeutlicht ein Gutachten der Professoren Dr. Thiess Büttner (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) und Dr. Martin Werding (Ruhr-Universität Bochum), auf das der PKV-Verband verweist (PDF). So würden beim Einhalten der Obergrenze bereits in der jetzigen Wahlperiode bis 2025 zusätzliche 144 Milliarden Euro Bundeszuschüsse fällig; bis 2030 gar 517 Milliarden Euro.

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Bundeszuschüsse in solchen Größenordnungen hätten „dramatische Folgen für die Staatsfinanzen“ und würden den politischen Handlungsspielraum des Bundes verringern, warnte Reuther. Zudem würde die Gesundheitsversorgung in eine direkte Budget-Konkurrenz zu Investitionen in Bildung, Forschung, Digitalisierung oder Klimaschutz gebracht, so der PKV-Funktionär.

Die Warnung, Bundeszuschüsse zur Sozialversicherung nicht zu stark ansteigen zu lassen, ist auch aus dem Bereich der gesetzlichen Rente bekannt. So beschäftigten sich Juristen bereits mit der Frage, ob der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts auf andere Rechtsgebiete übertragen werden kann. Die Rechtswissenschaftler kamen zu dem Schluss, dass die Sozialsysteme in eine unumkehrbare Situation gebracht werden könnten, aus der kein „freiheitsschonender Weg mehr herausführt“.

Eine solche Situation, aus der kein „freiheitsschonender Weg“ herausführt, droht, wenn künftigen Generationen die Budgetfreiheit genommen wird, indem ein Großteil aller verfügbaren Mittel in Umlagesystemen gebunden ist.

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Vor solchen haushaltspolitischen Zwängen warnt auch Reuther. „Besser wäre es, jetzt die private und betriebliche Vorsorge zu stärken, um auch langfristig Mittel für Investitionen in anderen Politikfelder zu haben.“

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