Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben fraktionsübergreifend Vorschläge erarbeitet, wie ein Gesetz zur Durchführung einer allgemeinen Impflicht gegen das Coronavirus aussehen könnte. Ein Vorschlag stammt von den SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, den Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP. Darin ist u.a. vorgesehen, dass Nachweise über den Impf- bzw. Genesenenstatus bei Behörden oder der Krankenkasse auf Verlangen vorgelegt werden müssen.

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Eine Rolle, die Krankenkassen und -versicherer so aber gar nicht haben wollen. In einer gemeinsamen Erklärung stellten Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der PKV-Verband klar, dass sie zwar alle Aktivitäten, die Impfquote zu erhöhen, unterstützen. Doch „[d]ie für die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht geplante Abfrage, Sammlung, Speicherung und ggf. Weiterleitung des individuellen Impfstatus durch Krankenversicherungen lehnen sie […] entschieden ab.“ Denn das wären, so die Erklärung weiter, eindeutig Aufgaben staatlicher Stellen.

Kassen und Versicherer sehen gar das Vertrauensverhältnis gestört, käme ihnen eine solche Aufgabe zu: „Das Vertrauen der Menschen in die Krankenversicherungen für den besonders sensiblen Gesundheitsschutz darf nicht gefährdet werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übernahme einer Kontrollfunktion widerspricht diesem Prinzip fundamental. Krankenversicherungen dürfen von ihren Versicherten nicht als Impfpolizei wahrgenommen werden.“

Zudem sei es nicht praktikabel, den Impfstatus von etwa 66 Millionen volljährigen Bundesbürgern zu ermitteln; die Daten müssten komplett neu erfasst werden, so die Erklärung. Weitere Aspekte, die aus Sicht der Kassen und Versicherer gegen die Umsetzbarkeit des Vorhabens sprechen, sind:

  • Die eingereichten Nachweise müssten auf ihre Echtheit untersucht werden.
  • Reicht ein Versicherter keine Nachweise ein, müssten die Daten an mehrere Hundert Ordnungsämter gemeldet werden.

Die Erklärung wurde von folgenden Verbänden unterzeichnet: Verband der Ersatzkassen (vdek), AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK, Sozialversicherung für Landwirtschaft und Forsten und Gartenbau, PKV-Verband.

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