Im Juni 2019 wurden E-Scooter für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Damit einher ging die Versicherungspflicht für die Fahrzeuge. Und bereits Anfang 2020 senkten einige Anbieter die Prämien für Scooterversicherungen. Im Vergleich mit Modeps würden Unfälle mit E-Scootern seltener auftreten als erwartet, schrieb die DEVK damals. Auch die Allianz justierte beim Preis nach - differenzierte das Schadengeschehen allerdings nach privaten Nutzern und solchen, die die Fahrzeuge nur ausleihen. Denn die Schäden bei den gewerblich versicherten Leihfirmen seien deutlich höher. „Grund hierfür ist wohl die achtlosere Nutzung der Fahrzeuge durch die Mieter“, so Allianz-Sprecher Christian Weishuber 2020 (Versicherungsbote berichtete).

Anzeige

Nun hat auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine erste, eigene Schadenbilanz für diese Fahrzeuge aufgestellt. Demnach verzeichneten die deutschen Versicherer 2020 1.150 Scooter-Unfälle, bei denen Dritte zu Schaden kamen. „Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3.850 Euro“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Laut Verband würden E-Scooter eine ähnliche Schadenbilanz aufweisen wie Mofas und Mopeds.

„Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen“, sagte Asmussen. „Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger.” Asmussen appellierte an Ordnungsämter und Polizei, die geltenden Regeln konsequent durchzusetzen: „E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.“

Der Hinweis von Asmussen kommt nicht von ungefähr. Denn Auswertungen des Statistischen Bundesamtes zeigten bereits, dass E-Scooter-Fahrer häufig Verursacher des Unfalls sind: In 72 Prozent der Fälle mit Personenschaden war der E-Scooter-Fahrer der Hauptverantwortliche.

Insgesamt registrierte die Polizei bei E-Scooter- Fahrern, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, 2.355mal Fehlverhalten. Der mit Abstand häufigste Vorwurf war das Fahren unter Alkoholeinfluss (431 Fehlverhalten oder 18,3 Prozent). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrern 7,1 Prozent und bei zulassungsfreien Krafträdern 7,8 Prozent. Die falsche Nutzung der Fahrbahn oder Gehwege war das zweithäufigste Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrern.

Anzeige

Mit der Einführung der Versicherungspflicht ging auch die Versicherungsplakette am Fahrzeug einher. Sie dient als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Ebenso wie bei anderen Kleinkrafträdern wechselt das Versicherungskennzeichen zum 1. März 2022 (Versicherungsbote berichtete).

Anzeige