• LKW-/ Busfahren (z. B. Transportwesen)
  • Benutzung von Atemschutzgerät (z. B. Handwerk und Feuerwehr)
  • Riechen und Schmecken (z. B. Gastronomie und Lebensmittelhandel) oder
  • Ziehen und Schieben (z. B. pflegende Berufe)

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Damit würde der Zielgruppenverkauf erleichtert, so das Analysehaus. Doch Franke und Bornberg übte teilweise auch Kritik an den Produktentwicklungen der Anbieter. So schreiben die Hannoveraner, dass vertrieblich motivierte ‚Marketing-Grundfähigkeiten‘ außen vor bleiben würden, wenn sie keinen Mehrwert bieten. Marketingfachleute und Produktentwickler von Grundfähigkeitsversicherungen würden auf der Suche nach Alleinstellungsmerkmalen Produkte gestalten, die Geschichten erzählen und Bilder auslösen. Im Editorial zum neuen Grundfähigkeiten-Rating wird bei den situationsbezogenen Fähigkeiten, die zunehmend in die Bedingungswerke Einzug halten, beispielsweise auf die Fähigkeit zur „Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs“ abgestellt. Oder darauf, dass ein Versicherer auch die Fähigkeit, ein Mobiltelefon zu bedienen, zur Grundfähigkeit erhoben hat.

Nun könnte man einwenden, dass eine Person, die nicht mehr in Bus oder Straßenbahn fahren kann, wohl bereits bei Leistungsauslösern wie Sitzen oder Gehen eingeschränkt ist und deshalb der zusätzliche Auslöser ‚ÖPNV-Nutzung‘ überflüssig sei. Doch diese Auffassung greift möglicherweise zu kurz. So gibt Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer des Instituts für Finanz-Markt-Analyse (infinma), in seinem aktuellen Newsletter zu bedenken, dass dieser Leistungspunkt gerade für Menschen, die an Angststörungen wie Agoraphobie leiden, wichtig sein kann. Sein Fazit lautet deshalb: „Für den Kunden ist ein Mehr an versicherten Leistungsauslösern ebenso positiv zu sehen wie viele konkrete Beispiele.“ Die Frage sei letztendlich: Wie teuer bezahlt der Kunde vermeintlich zusätzlich versicherte Grundfähigkeiten.

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