Seit 21. März 2016 ist die Vermittlung von Immobiliendarlehen erlaubnispflichtig. Dabei ist es egal, ob der Darlehensnehmer eine Privatperson oder Unternehmer ist. Für Bestandsvermittler, die bis dahin mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung (GewO) Immobiliardarlehen vermittelt haben, galt bis zum 21.03.2017 eine Übergangsfrist. Seither benötigen auch sie eine Erlaubnis nach §34 i GewO.

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Der erste Durchlauf dieser Sachkundeprüfungen der IHK fand bereits am 23. Juni 2016 statt. Kurz darauf gab der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das erste Mal offizielle Zahlen für eingetragene Vermittler in diesem Segment bekannt. Eine solche Registrierung hatten zum 1. Juli 2016 bereits 1.379 Vermittler vorgenommen. Zum 1. Januar 2017 zählte das Register bereits 22.180 Personen. Vier Jahre später waren es bereits 54.756 Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet.

Zum 1. Oktober 2021 vermeldet die DIHK nun erneut eine gestiegene Vermittlerzahl. Demnach sind aktuell 55.825 Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet. Allein in den vergangenen drei Monaten legte die Zahl um 428 zu. Im Vergleich zum Jahresbeginn sind es immerhin 1.488 mehr Personen.

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Zudem gibt es aktuell im Bundesgebiet 677 Honorar-Immobiliardarlehensberater mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 5 GewO. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Jahresbeginn um zwei Personen gestiegen.

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