Am weitesten gehen FDP und AfD mit der Flexibilisierung der Altersgrenze. Die Liberalen berufen sich explizit auf Schweden. Sie schreiben: „Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, erhält eine höhere Rente. Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreicht, soll selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt.“ Die AfD formuliert ganz ähnlich: Die Entscheidung über den Eintritt in die Rentenphase gehöre „in die Hand des Einzelnen“, man wolle „jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten“. Die Rentenhöhe hänge dabei von den eingezahlten Beiträgen und dem Renteneintritt ab.

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Bedeutet das schwedische Modell aber wirklich größere Wahlfreiheit? Häufig wird übersehen: Die schwedische Praxis unterscheidet sich gar nicht so stark von Deutschland. Zwar kann man ab dem Alter von 61 Jahren in Rente gehen. Aber man nimmt dann wie in Deutschland hohe Abschläge in Kauf. Ob ein Schwede mit 61 oder 65 Jahren seinen Ruhestand antritt, macht bereits einen Einkommensunterschied von 28 Prozent aus. Solch hohe Abschläge führen dazu, dass viele Menschen in Schweden sogar länger arbeiten – im Durchschnitt zwei Jahre länger als Deutsche.

Weitere Reformvorschläge zur gesetzlichen Rente

Einen ungewöhnlichen Vorschlag zur Rentenpolitik macht die AfD: Eltern sollen bei der Geburt jedes Kindes eine Rückzahlung bereits entrichteter Rentenbeiträge in Höhe von 20.000 € erhalten oder von zukünftigen Beiträgen in entsprechender Höhe freigestellt werden. Dies soll ohne Kürzung der späteren Rentenleistung geschehen.

Die Linke möchte die bisherige Mütterrente ausweiten: Für jedes Kind sollen drei Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Hierbei sei es „egal, ob ein Kind 1960 oder 2010, ob es in Frankfurt am Main oder in Frankfurt an der Oder geboren wurde“. Bisher werden drei Entgeltpunkte nur für Kinder gutgeschrieben, die ab 1992 geboren sind. Für davor geborene Kinder werden nur 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Das Wahlprogramm der CDU scheint sich eines besonderen Alters-Problems angenommen zu haben: Viele Rentnerinnen und Rentner werden zum Umzug gezwungen, sobald sie von Sozialleistungen abhängig sind. Nun fordert die Union: Bezieher staatlicher Transferleistungen im Rentenalter sollen „grundsätzlich in ihrem Wohneigentum bleiben und eine angemessene Notlagenreserve als Anerkennung der Lebensleistung behalten“ dürfen. Dafür sollen gesetzliche Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Grundsicherung angepasst werden.

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Die Grünen haben es auf eine Ausweitung der umstrittenen Grundrente von CDU und SPD abgesehen. Das Wahlprogramm formuliert: „Um Altersarmut zu verhindern, werden wir die Grundrente reparieren und zu einer echten Garantierente weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht.“

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