Allein die MiFID II mit zwanzigtausend Seiten Umfang und hunderten Tonnen von Papier, die Fondsgesellschaften an ihre Kunden versendet haben, zeigen einen Teil der Folgen für die Branche. Und wie finden das die Kunden? Nach Marktuntersuchungen sollen sich 62 Prozent der Kunden von den übergebenen Informationen überfordert fühlen und über siebzig Prozent wünschen sich, auf diese Art der Aufklärung verzichten zu können.

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Kommt noch mehr Regulierung?

Das Vermittlerbarometer des AfW-Bundesverbandes fragt seit Jahren die Zufriedenheit mit der Regulierungspraxis ab. Bis auf die Makler, die auch eine Registrierung als §34h-Vermittler haben, hat sich die kritische Sicht der Befragten seit 2016 immer mehr vertieft. Nur noch jeder zweite bis dritte – je nach angegebener Registrierungsform – findet die Regulierung noch positiv oder sehr positiv.

Der @AssekuranzDoc

Der @AssekuranzDoc

Dr. Peter Schmidt ist Experte Personenversicherungen und Unternehmensberater im Bereich Versicherungen, Vertriebe und Makler mit langjähriger Erfahrung als Führungskraft und Vorstand bei deutschen Versicherern und twittert als @AssekuranzDoc.

Wenn nun doch noch die – für Finanzmakler kostspielige – Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt, werden wohl noch mehr Makler mit Zulassung nach §34f der GewO die Segel streichen. In der AfW-Befragung aus 2020 bekundeten 41 Prozent der Befragten, dass sie bei einer möglichen BaFin-Aufsicht für die als §34f GewO registrierten Vermittler und Vermittlerinnen die Erlaubnis zurückgeben wollen. Das ist aus Sicht einer zusätzlichen Belastung zwischen 1.000 und 5.000 Euro pro Jahr für die „Beaufsichtigung“ für Gelegenheitsvermittler kein Wunder.

Nun könnte man fragen, ob diese Vermittler, die die Erlaubnis zur Vermittlung von Finanzanlageprodukten zurückgeben wollen, dann zu den Anbietern von Haftungsdächern strömen? Aber auch dies scheint nicht der Fall zu sein. 32 Prozent der Befragten wollen die Vermittlung von Finanzanlagen vollständig aufgeben. Jeder Fünfte will nur noch als Tippgeber arbeiten.

Verbraucher werden die Leidtragenden sein

Die Folgen für eine breite Masse der Kunden sind bei einem Verlust ihrer Ansprechpartner beim Vermögensaufbau abzusehen. Dass spüren auch die Vermittler, die sowieso ihre berufliche Zukunft kritisch bis negativ sehen. Der überstandene Wahlkampf sowie die Ergebnisse der Bundestagswahl werden kaum zu einer Aufhellung der Stimmung beitragen. Bereits vorher haben sich nur 46 Prozent der Vermittler positiv über die geschäftliche Perspektive in nächsten drei Jahren geäußert.

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Was wird nun mit den Portfolien der Kunden, wenn ein Versicherungs- und Finanzmakler keine Finanzanlageprodukte mehr beraten und verkaufen kann oder will? Diese Bestände – damit sind die entsprechenden Vertragsverhältnisse zu Kunden und Produktanbietern gemeint - können unter „bestimmten Voraussetzungen“ an spezialisierte Makler oder Maklerpools verkauft werden. In der Regel wird man hier auf einen Asset-Deal zurückgreifen.

Verkauf und Übertragung von Investmentbeständen

Zu den hier markierten „bestimmten Voraussetzungen“ für einen Verkauf oder eine Übertragung gehören die möglichst komplette digitale Kunden- und Fondsverwaltung, das Einverständnis der Kunden zur Übertragung, aktuelle Kundenprofile nach MiFID II, die Vorlage der Berichte des Wirtschaftsprüfers sowie eine Übersicht und Qualifizierung der Tipp-Geber. Das wird zweifellos eine Herausforderung für den Makler, der neben Versicherungen auch hier und da Fondsprodukte verkauft hat.

Zum Start einer Übertragung ist Maklern eine Ermittlung des Wertes, der Stärken und Schwächen im Bestand und unter Umständen auch die Separierung von bestimmten Anteilen von Produkten mit größeren Risikoanteilen anzuraten. Allen betroffenen Maklern, egal ob kleiner Kapitalanlagebestand oder komplette Firma, ist die Begleitung durch einen Bestands- und Nachfolgeexperten zu empfehlen, dann kann auch ein optimaler Verkaufspreis inklusive einer guten Kundenbetreuung nach dem Übertrag erreicht werden.

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Bei der Wertermittlung von Investmentbeständen wird es durchaus komplex. Die verschiedenen Vergütungsarten im Finanzanlagebereich machen es zunächst nicht leicht, eine Berechnungsbasis zu finden. Grundsätzlich ist das modifizierte Ertragswertverfahren geeignet, welches aber die Schwäche hat, dass der Tax Amortization Benefit (TAB) des Käufers nicht einbezogen wird.

Interessante Tools zur Vorbereitung einer Übertragung

Die persönlichen und geschäftlichen Situationen von Finanz- und Versicherungsmaklern sind vielfältig. Dennoch haben die 34f-Makler, die teilweise oder komplett von der Finanzberatung ihrer Kunden leben, eins gemeinsam: Ohne den Background der modernen Technik geht heute nichts mehr. Wer sich weiter professionell, transparent und unabhängig von den Beratern der Banken oder großen Vermögensverwaltungen abheben will, kommt um ein professionelles Beratungs- und Verwaltungsprogramm nicht herum.

„Gelegenheitsverkäufer“ von Kapitalanlageprodukten sollten in sich gehen und prüfen, ob sie über ein geschlossenes System für Analyse, Beratung, Anlagen, Abschluss, Dokumentation, automatisierter Digitalisierung und Kommunikation verfügen. Wenn nicht und dies auch nicht beabsichtigt ist, dann sollte ein Verkauf oder eine Übertragung auf die Tagesordnung kommen. Idealerweise sollte bis zur Übertragung alles technisch so aufbereitet sein, dass eine dritte Person innerhalb kürzester Zeit einen kompletten Überblick über alle betrieblichen Vorgänge und Kundenbeziehungen erhält.

Wenn Sie das Thema Übertragung von Fondsbeständen spezieller interessiert, dann empfehlen wir gerne ein umfangreiches Kapitel zu diesem Thema in unserer Fachbroschüre „Nachfolge - gewusst wie“, in der die qualitativen Faktoren für eine Wertermittlung ebenso aufgeführt und kommentiert werden wie die Tools einer professionellen Arbeit als §34f-Vermittler.

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Lassen Sie sich um Vorfeld einer gewünschten Übertragung über Möglichkeiten zur Wertsteigerung ebenso informieren wie zu verschiedenen Modellen des Kundenschutzes, damit Ihre Kunden in den gewünschten Sparten auch Ihre Kunden bleiben. Sehen Sie die Übertragung auch als Chance, sich stärker mit den werthaltigen Assets des Bestandes intensiver beschäftigen zu können – meint Ihr AssekuanzDoc.

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