Damit wird die Debatte um eine Elementarschadenpflichtversicherung wieder neu belebt. Einer der ersten, der in angesichts der diesjährigen Flut den Ruf nach einer solchen Pflichtversicherung laut werden ließ, ist Dr. Carsten Zielke. Der Analyst, der sonst Nachhaltigkeits- oder Solvenzberichte prüft, hält eine Pflichtversicherung gegen Elementarschaden für „unabdingbar“.

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In Frankreich und Belgien gibt es beispielsweise eine solche Versicherungspflicht - in Frankreich würde dieser Elementar-Schutz einen Aufpreis von 12 Prozent auf die Prämie der Wohngebäudeversicherung für Neukunden kosten, so Zielke. Eine solche Preisgestaltung traut Zielke dem deutschen Markt nicht zu. „Wir meinen, dass die deutsche Versicherungswirtschaft nicht in der Lage sein wird, angesichts des Klimawandels, Elementarschäden ohne Hilfe des Staates zu einem akzeptablen Preis zu versichern. Von daher appellieren wir, wie in Frankreich ein Rückversicherungsvehikel zu schaffen, dass diese Spitzenrisiken trägt, womit der Elementarschadenschutz für alle gewährleistet werden kann.“

Eine Forderung, die tatsächlich gar nicht so neu ist. Bereits 2015 entwarf Versicherungsbote-Kolumnist Freddy Morgengrauen einen entsprechenden Plan. Der sieht beispielsweise vor, dass die Extremus Versicherungs AG als Rückversicherer fungiert. Nach Abzug der Schaden- und Schadennebenkosten und kaufmännisch sinnvoll gebildeter Rückstellungen, sollten Gewinne der Extrems AG an eine von staatlicher Seite zu schaffenden Stelle „Präventiver Hochwasserschutz und Renaturierung“ abzugeben sein, schreibt Morgengrauen auf Versicherungsbote.

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Man darf gespannt sein, ob und was sich in dieser Angelegenheit nach der diesjährigen Flut tatsächlich ändern wird.

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