Zum 1. Juli 2021 wird es neue Pfändungsfreigrenzen geben. Diese werden alle zwei Jahre jeweils zum 1. Juli an den steuerlichen Grundfreibetrag angeglichen. Damit will der Gesetzgeber gewährleisten, dass Bürger mit finanziellen Probleme ein auskömmliches Leben führen können. So soll verhindert werden, dass Betroffene auf Sozialhilfeniveau abrutschen und letztendlich dem Steuerzahler Geld kosten.

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Schuldner dürften sich also freuen. Ihnen steht dann mehr Geld zur Verfügung. Gläubiger bekommen dann einen geringeren Pfändungsbetrag. Ab dem 1. Juli 2021 ist monatlich ein Grundbetrag von 1.252,64 Euro unpfändbar. Dieser belief sich bisher auf 1.178,59 Euro. Pfändungsfreigrenzen werden wichtig, wenn es um die Pfändung von Gehaltsforderungen, Renten oder Versorgungsbezügen geht. Das kommt vor allem für Schuldner und Arbeitnehmern mit Unterhaltspflichten zum tragen.

Ebenso angehoben werden die Grundbeträge für unterhaltspflichtige Personen. Diese werden an den Lohn sowie die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen gekoppelt.

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Die meisten Schuldner haben mittlerweile ein Pfändungsschutz-Konto oder auch P-Konto genannt. Bei diesem Konto wird von der Bank automatisch nur der pfändungsfreie Betrag dem Guthaben zugeschrieben. Dieser darf vom Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung nicht gepfändet werden. Der Rest wird separiert und entsprechend den Vollstreckungen an die Gläubiger ausgezahlt.

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