Der Staat gibt immer mehr Gelder für Sozialhilfe aus. Mussten im Jahr 2005 noch rund 7,46 Milliarden Euro netto hierfür aufgewendet werden, so stiegen die Ausgaben im Jahr 2019 auf 13,51 Milliarden Euro: ein Plus von knapp 81 Prozent. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, auf die zuerst die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aufmerksam machte (BT-Drucksache 19/30284).

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Konkret nennt die Bundesregierung die Ausgaben für folgende Sozialleistungen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt: Anspruch hat nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches (SGB) XII stark vereinfacht jeder, der seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können laut SGB XII einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.
  • Hilfen zur Gesundheit: Anspruch haben nach dem SGB XII Leistungsberechtigte, die nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, sodass die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger sichergestellt wird.
  • Hilfe zur Pflege: Hilfe zur Pflege wird nach SGB XII stark vereinfacht gezahlt, wenn der Pflegebedarf durch die -gedeckelten- Leistungen der Pflegeversicherung nicht gedeckt ist, des Weiteren für Pflegebedürftige, die nicht sozial versichert sind sowie wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich vorübergehend ist und keine sechs Monate dauert, sodass keine Leistungen durch die Pflegeversicherung gewährt werden.
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen: Anspruch haben Menschen in verschiedenen belastenden Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten, etwa bei Obdachlosigkeit, der Notwendigkeit von Blindenhilfe, Altenhilfe oder wenn der Haushalt nicht mehr selbstständig geführt werden kann.

Der größte Posten war im Jahr 2019 die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“, wie weiter aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht. 6,875 Milliarden Euro wurden hierfür im Jahr 2019 aufgewendet. Es folgt die "Hilfe zur Pflege" mit Ausgaben von knapp 3,777 Milliarden Euro sowie die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ mit 1,511 Milliarden Euro. Die „Hilfen zur Gesundheit“ kosteten im selben Jahr 769,7 Millionen Euro, die "Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" 579,3 Millionen.


Zahl der Anspruchsberechtigten steigt teils deutlich

Bei einigen Sozialleistungen ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger in den letzten Jahren stark angestiegen: auch das ist ein Grund für steigende Kosten. Genau 1.085.043 Personen erhielten demnach 2019 Grundsicherung, während im Jahr 2005 noch 630.295 Personen anspruchsberechtigt waren.

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"Hilfe zum Lebensunterhalt" bekamen 113.314 Personen (2005: 79.337), "Hilfe zur Pflege" 387.156 Personen (2005: 339.584), "Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" 109.398 Personen (2005: 63.760). Lediglich bei der "Hilfe zur Pflege" sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von 62.982 in 2005 auf 18.437 in 2019. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass diese Zahlen nicht einfach addiert werden können, um die Gesamtzahl der Hilfsbedürftigen zu errechnen: Hierzu fehlen Daten. Grund ist, dass eine Person mehrere der aufgeführten Leistungen erhalten kann.

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