Bereits ab Juni sollen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine staatliche Grundsicherung erhalten. Sie werden damit anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt. Darauf haben sich die Spitzen von Bund und Ländern geeinigt, wie übereinstimmend mehrere Nachrichtenagenturen berichten. Das bedeutet, dass sie ähnliche Leistungen wie Hartz-IV-Empfänger erhalten sollen.

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Vorangegangen war eine lange Verhandlung, an der sich unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sowie die Länderchefs beteiligt hatten. Dabei wurde vor allem darüber gestritten, wer für die zusätzlichen Kosten aufkommt.

Vor allem den Kommunen drohten deutliche Mehrbelastungen. Viele Städte und Gemeinden, die mit der Unterbringung der Menschen aus der Ukraine überfordert waren, hatten sich von Bund und Ländern in Stich gelassen gefühlt. Grundsicherung bedeutet nun, dass der Bund die entstehenden Kosten trägt: so sieht es § 46 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) vor.

Nun sollen die Kommunen zusätzlich zwei Milliarden Euro vom Bund erhalten. 500 Millionen seien hiervon für die laufenden Kosten zur Unterkunft vorgesehen, sowie eine Milliarde für die Integration der Kinder in Kindergarten und Schulen, wie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) berichtet. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden bisher 316.453 ukrainische Flüchtlinge in Deutschland erfasst.

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Neben die Geld-Zahlungen profitieren die Kriegsflüchtlinge von weiteren Benefits. So sind sie krankenversichert und erhalten früher Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

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