Moritz Heilfort: Wir Menschen haben ein Problem mit Diskontierlichkeit. Unangenehme Dinge, die in der Zukunft oder im Dunkeln liegen, wirken nicht als Anreiz zum Handeln. Oder anders ausgedrückt: Abnehmen fällt uns deswegen so schwer, weil wir den Fortschritt nur so langsam sehen. Übertragen auf das Netz bedeutet das, dass den Menschen schon grundsätzlich bewusst ist, dass da Gefahren lauern. Allerdings wirken diese so weit weg, dass der kurzfristige Vorteil, wie eine kostenfreie Nutzung einer Social Media Plattform, interessanter ist.
Andreas Sutter: Die Gefahren im Internet im Umgang mit Daten sind für viele nicht gut erkennbar, weil viele Prozesse für die Betroffenen unerkannt und im Verborgenen stattfinden. Den meisten sind auch die technischen Möglichkeiten in der digitalen Sammlung und Auswertung von Daten nicht vollständig klar. Daher ist der Umgang mit den eigenen Daten sehr häufig einfach nur leichtsinnig. Das ist schon für die Privatpersonen sehr gefährlich, für den Unternehmer hingegen , also auch den Versicherungsmakler, sind die Risiken existenzbedrohend vor einer solchen Gefahrenlage verschließt man natürlich auch gerne einfach die Augen.

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Welche Bedeutung hat die Eingabe der eigenen Telefonnummer und die Freigabe der Kontaktdaten aus dem Smartphone?

Moritz Heilfort: Was man mit seiner eigenen Nummer macht, liegt ja im eigenen Ermessen. Welchen Missbrauch man damit anstellen kann, lässt sich leicht recherchieren. Problematisch sind die Daten anderer. Die gehören einem schlicht nicht. Also kann man sie auch nicht ohne Weiteres weitergeben. Auch im privaten Bereich nicht.
Andreas Sutter: Werden Kontaktdaten aus dem Smartphone geteilt, dann handelt es sich dabei um eine Datenverarbeitung. Sofern dies nicht ausschließlich in dem rein privaten Kontext geschieht, gelten hier die Regeln der DSGVO. Demnach ist jede Datenverarbeitung verboten, es sei denn, es gibt eine rechtliche Grundlage dafür. Das kann in diesem Fall nur die Einwilligung der Betroffenen sein, die mit Sicherheit nicht vorliegt. Denn damit die betroffenen Personen eine Einwilligung erteilen können, müssen sie auch zunächst über alle Risiken der Datenweitergabe in ein Nicht-EU-Land ausgiebig informiert werden

Schützt mich die DSGVO und meine Daten nicht auch vor Clubhouse?

Moritz Heilfort: Die DSGVO schützt erst mal niemanden konkret. Sie bezeichnet vielmehr die Bedingungen, unter denen man als Unternehmen überhaupt personenbezogene Daten speichern darf. Bei Clubhouse handelt es sich allerdings um eine Anwendung aus den USA. Damit interessieren sich die Entwickler erst mal nicht für eine europäische Verordnung. Wollen die dann hierzulande tätig sein, müssten sie sich mit den Datenschutzthemen auseinandersetzen. Das tun sie aber nicht. Und an dieser Stelle kommen die User ins Spiel. Denen wird unterstellt, dass sie um die Problematik wissen und entsprechend handeln. Also eben KEINE Daten hochladen. Aber so sieht die Realität nicht aus.
Andreas Sutter: Durch die Datenschutzgrundverordnung ist grundsätzlich sichergestellt, dass alle Bürger der EU und alle, die in der EU leben, bestimmte Schutzrechte haben. Diese lassen sich jedoch im Falle von Clubhouse nicht durchsetzen, da ist der Anbieter rechtswidrig unterlässt, einen Vertreter in der EU zu benennen, der im Zweifel verklagt werden kann.

Wie kann ich mich davor schützen, dass meine Freunde durch die persönliche Einwilligung bei Clubhouse meine Daten weitergeben?

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Moritz Heilfort: Nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist dies nicht zu verhindern.
Andreas Sutter: Das lässt sich zwar nicht verhindern, aber wenn ich davon Kenntnis habe, bleibt mir natürlich die Möglichkeit der Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde oder der Klageweg, um Schadenersatz geltend zu machen.

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