Neben der Axa und anderen Versicherern zählt auch die Allianz zu den beklagten Gesellschaften. Der Versicherungsriese konnte bisher Urteile gegen sich abwenden. Die Allianz saß auch mit am Tisch, als im April 2020 der sogenannte ‚Bayerische Kompromiss‘ vereinbart wurde.

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Diesen Vergleich sieht Allianz als Erfolgsmodell: „Wir haben den betroffenen Hotel- und Gastronomiebetrieben ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht schnell und unkompliziert Liquidität verschafft – ohne bürokratische Hemmnisse“, zitiert der Münchener Merkur Allianz-Sprecher Christian Weishuber. „Über 77 Prozent der Allianz-Kunden haben diese Hilfen bisher angenommen.“

Einige Anwaltskanzleien hielten den ausgehandelten Vergleich jedoch für unwirksam. Im Norden der Republik erhielt diese Rechtsauffassung einen Dämpfer. So erstritt die häufig für die Versicherungswirtschaft tätige Anwaltskanzlei ‚Bach Langheid Dallmayr‘ (BLD) ein Urteil vor dem Landgericht Flensburg (Az.: 4 O 143 /20). Dessen Tenor fasst die Kanzlei auf ihrer Webseite so zusammen: „Lehnt der Versicherer im April 2020 Leistungen wegen einer coronabedingten Betriebsschließung ab und bietet er dem Versicherungsnehmer gleichzeitig im Wege des Abfindungsvergleichs 15 % der Leistungen an, die er im Falle von Deckungsschutz gezahlt hätte, ist der vom Versicherungsnehmer angenommene Vergleich wirksam und von diesem nicht mehr anfechtbar. Es besteht auch kein Anspruch auf Schadensersatz für den Versicherungsnehmer gegen den Versicherer.“ Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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