Seit dem 23. Dezember 2018 wird in Deutschland die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) angewendet: Sie sieht unter anderem strengere Wohlverhaltensregeln und eine Weiterbildungspflicht für Vermittlerinnen und Vermittler vor. Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA evaluiert diese - und hat am 14. Dezember erstmals Zahlen veröffentlicht, welche Sanktionen die nationalen Behörden aufgrund von Verstößen verhängt haben. Gezählt wurden die Strafen von Anfang 2018 bis Ende 2019. Über die Daten berichtet aktuell der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW).

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Überraschendes Ergebnis: In den meisten 31 Mitgliedsstaaten (damals noch mit Großbritannien) wurden überhaupt keine Sanktionen notiert. Die Strafen und Bußgelder beschränken sich auf ganze acht Mitgliedsstaaten. Und bei diesen nimmt Deutschland eine herausgehobene Stellung ein: drei Viertel aller Sanktionen wurden hierzulande verhängt.

1.588 Verfehlungen allein in Deutschland

Die Zahlen: In ganz Europa wurden von den nationalen Aufsichtsbehörden 1.923 Sanktionen gemeldet - davon entfielen allein 1.588 auf Deutschland. 718 deutsche Vermittlerinnen und Vermittler mussten Geldbußen zahlen: ohne, dass die deutschen Behörden den genauen Geldbetrag mitteilten.

In den anderen Staaten fielen diese Geld-Zahlungen teils empfindlich aus. In Malta und Litauen wurde je ein Vermittler zur Kasse gebeten: Sie mussten je 8.000 Euro zahlen. In Belgien betrugen die verhängten Geldstrafen von sechs Vermittlern durchschnittlich 110.000 Euro. Und in Ungarn wurden neun Vermittler im Schnitt mit 29.968 Euro zur Kasse gebeten. Insgesamt wurden 735 Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten („Administrative pecuniary sanctions“) verhängt.

Weit einschneidender für die Vermittlerinnen und Vermittler ist es, wenn sie ihre Erlaubnis zurückgeben müssen. Das betraf EU-weit 1.029 Fälle. In Deutschland wurde 870 Personen die Vermittlererlaubnis entzogen. Verstöße, welche sanktioniert wurden, waren unter anderem eine fehlende Vermögensschadenshaftpflicht, ein fehlender Nachweis der erforderlichen Qualifikation oder Weiterbildung, ein fehlender Nachweis der Zuverlässigkeit oder von geordneten Vermögensverhältnissen.

"AfW: Europaweit das strengste Aufsichtsregime"

Für den AfW sind die Zahlen in Deutschland weder erschreckend hoch noch niedrig. „Für uns zeigt das Ergebnis aber eines: Die Aufsicht über die Versicherungsvermittler funktioniert. Die zuständigen IHK sorgen dafür, dass in Deutschland europaweit das mit Abstand strengste Aufsichtsregime herrscht.“ so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Verbandes.

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Umso mehr verwundert es, dass in insgesamt 23 EU-Staaten kein einziger Verstoß gegen die IDD festgestellt werden konnte: Was die Frage erlaubt, mit welcher Sorgfalt dort Vermittlerinnen und Vermittler beaufsichtigt werden - und ob überhaupt. Hier verweist EIOPA darauf, dass die IDD in vielen Staaten erst zum 01.10.2018 wirksam wurde, in Deutschland hingegen bereits im Februar desselben Jahres: Sie also hierzulande bereits länger wirksam ist. Auch seien in einigen Staaten Sanktionsprozesse noch nicht abgeschlossen und folglich nicht von der Statistik erfasst. Der Sanktionsbericht wurde auf der Webseite von EIOPA in englischer Sprache veröffentlicht.

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