Kapitalstock in zweistelliger Milliardenhöhe

Nach Vorschlägen des Verbands sollten künftig von Pandemien betroffene Wirtschaftsteile durch eine Public Private Partnership zwischen Versicherungswirtschaft und Staat unterstützt werden. „Konkret schlagen wir eine rechtlich eigenständige Einrichtung mit einem Kapitalstock in deutlich zweistelliger Milliardenhöhe vor. Dieser Kapitalstock speist sich aus Beiträgen der Wirtschaft, Leistungen von Erst- und Rückversicherern sowie Finanzmitteln aus Kapitalmarktinstrumenten. Dies wären beispielsweise Katastrophenanleihen, die im Pandemiefall fällig würden. Erst wenn dieser Kapitalstock aufgebraucht ist, würden zusätzliche staatliche Mittel abgerufen“, konkretisierte Weiler.

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BSV-Komplex längst nicht ausgestanden

Doch während Weiler und der GDV ihren Blick nach vorn richten, ist den aktuell Betroffenen nicht geholfen. Wie die WirtschaftsWoche weiter berichtet, sollen am Landgericht München erste Klagen wegen ‚Sittenwidrigkeit‘ gegen den im Frühjahr ausgehandelten ‚Bayerischen Kompromiss‘ eingegangen sein. Die Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB, die den Münchener Restaurantbetreiber vertrat, riet in den meisten Fällen dazu, diesen Kompromiss nicht einzugehen.

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