Das Gros der Versicherer hat sich bisher geweigert, Inhaberinnen und Inhaber einer Betriebsschließungs-Versicherung (BSV) voll zu entschädigen, wenn die Firma im März infolge einer Corona-Allgemeinverfügung dicht machen musste. Dass dies nicht ohne Folgen blieb, zeigt eine Guidewire-Umfrage. Die Zahl der Bundesbürger, die ein negatives Image von der Versicherungsbranche haben, stieg während der Krise um 21 Prozent an.

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Einige wenige Versicherer entschädigten jedoch ihre Gewerbekunden: genannt werden die HDI, Signal Iduna, Basler und der Münchener Verein. Das brachte den Anbietern gute Presse ein, auch in überregionalen Medien wie etwa der Süddeutschen Zeitung wurden sie als positive Ausnahmen genannt. Doch auch diese Assekuranzen schicken ihren Gewerbekundinnen und Kunden nun Änderungskündigungen ins Haus, wie aktuell das Versicherungsmagazin berichtet. Das bedeutet: Wer die neuen Bedingungen nicht akzeptieren will, wird fristgerecht aus dem Vertrag entlassen.

Mitversichert bei Einzelverfügung

Die gute Nachricht: Sowohl HDI als auch die Signal Iduna bestätigen, dass sie auch Covid-19 weiterhin versichern wollen. Allerdings nun unter verschärften Bedingungen. Demnach sollen nur noch behördlich angeordnete Betriebsschließungen per Einzelverfügung erstattet werden, wie die Signal Iduna dem Versicherungsmagazin berichtet - also in dem Fall, dass ein Mitarbeiter in dem Unternehmen an Corona erkrankt und deshalb der Betrieb schließen muss. Allgemeinverfügungen sind damit ausgeschlossen.

Die Basler wolle hingegen künftig Pandemierisiken explizit ausschließen: Und folgt damit dem Beispiel anderer Versicherer. Wie der Versicherungsbote bereits berichtete, versendet die Allianz seit Anfang September Änderungskündigungen an Metzgereien, Bäckereien, Eisdielen, Gaststätten, Hotels oder auch Krankenhäuser. Wird dieses Angebot nicht angenommen, kündigt der Versicherer die Verträge fristgerecht zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Auch in diesen Neuverträgen ist zwar Covid-19 versichert: aber nur, wenn zum Zeitpunkt keine Pandemie besteht. Pandemierisiken sind explizit ausgeschlossen.

Durch Stärkung von Klarheit und Transparenz insbesondere im Deckungs- und Leistungsumfang würde für die Kunden Rechtssicherheit geschaffen, so hatte sich die Allianz zu den Änderungskündigungen positioniert. Und tatsächlich drehen sich aktuelle Rechtsstreite zwischen Betroffenen und den Versicherern um die Frage, ob die entsprechenden Klauseln, welche Krankheiten mitversichert sind und welche nicht, intransparent und missverständlich seien.

"Wir informieren noch klarer als bisher, dass kein Versicherungsschutz für die auslösende Krankheit besteht, solange diese Krankheit von der WHO als Pandemie geführt wird. Die Versicherung des Corona-Virus in Zeiten der Pandemie ist nach unserer Auffassung risikotechnisch zu fairen Preisen nicht möglich", sagte ein Allianz-Sprecher auf Anfrage des Versicherungsboten.

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Dass andere Anbieter ähnlich verfahren und entsprechende Änderungskündigungen verschicken, darauf deutet hin, dass nach Informationen des Versicherungsmagazins der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Rückversicherern die BSV-Musterbedingungen überarbeite. Sie sind nicht bindend, aber viele Versicherer orientieren sich daran. Entsprechend würden auch die Barmenia und die Haftpflichtkasse Darmstadt (HKD) an einem neuen Vertragswerk arbeiten.

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