Seit Anfang September erhalten Metzgereien, Bäckereien, Eisdielen, Gaststätten, Hotels oder auch Krankenhäuser, die eine Betriebsschließungsversicherung bei der Allianz unterhalten, ein Umstellungsangebot. Wird dieses Angebot nicht angenommen, kündigt der Versicherer die Verträge fristgerecht zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Das bestätigte Allianz auf Anfrage von Versicherungsbote.

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Die Neugestaltung der Betriebsschließungsprodukte sei aufgrund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie notwendig geworden. Durch Stärkung von Klarheit und Transparenz insbesondere im Deckungs- und Leistungsumfang, würde für die Kunden Rechtssicherheit geschaffen. „Wir informieren noch klarer als bisher, dass kein Versicherungsschutz für die auslösende Krankheit besteht, solange diese Krankheit von der WHO als Pandemie geführt wird. Die Versicherung des Corona-Virus in Zeiten der Pandemie ist nach unserer Auffassung risikotechnisch zu fairen Preisen nicht möglich. Wichtig ist uns, dass wir auch weiterhin ein Betriebsschließungsprodukt zu einem günstigen Prämienniveau anbieten können. Dies erreichen wir durch einen transparenten Ausschluss von Pandemien/Epidemien“, hieß es von Allianz auf Versicherungsbote-Anfrage.

Eine weitere Bedingungsänderung bei der neuen Allianz Betriebsschließungsversicherung betrifft einen Punkt, der von Gerichten derzeit unterschiedlich bewertet wird. Nämlich die Frage, ob Verweise auf das Infektionsschutzgesetz mit abschließender Liste vorgenommen werden, oder nicht. So schreibt Allianz auf Versicherungsbote-Anfrage: „ Zudem haben wir im Kundeninteresse jetzt alle im IfSG aufgeführten Krankheiten mitversichert, anstatt – wie im Altprodukt – auf eine abschließende Auflistung der versicherten Krankheiten in den AVB zu verweisen.“ Damit sei in der neuen BSV COVID-19 auch nach Beendigung der Pandemie mitversichert, sofern der Kunde aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen eines COVID-19-Vorfalls im versicherten Betrieb schließen muss, so Allianz weiter.

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Ob allerdings - wie Allianz schreibt - die Liste in den Alt-Bedingungen als abschließend zu verstehen ist, konnten Richter bisher nicht feststellen. Nach Auffassung der Allianz besteht in den meisten Fällen für die von Hotel- und Gastronomiebetrieben abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung kein Versicherungsschutz für die generalpräventive Schließung aller Betriebe aufgrund von COVID-19. Dies gelte auch für den zweiten behördlich angeordneten Lockdown im November, so Allianz gegenüber Versicherungsbote.

Pandemie-Risiko: Kommt eine europäische Lösung?

Der Versicherungsriese aus München vertritt zudem die Auffassung, dass Pandemien/Epidemien durch ein einzelnes Versicherungsunternehmen nicht versicherbar sind. „Dies wird sich wegen der großflächigen Betroffenheit aller oder nahezu aller Versicherungsnehmer mit einer rein privat-versicherungsrechtlichen Lösung zu tragbaren Prämien nicht bewerkstelligen lassen“, so die Allianz.
Zur Verdeutlichung führte der Versicherer aus, dass BSV-Tarife für kleine Gaststätten schon bei ca. 100 Euro Jahresbeitrag erhältlich seien. „Damit wird das Risiko abgesichert, dass eine Behörde per Verwaltungsakt die Schließung anordnet, um das Ausbreiten von Krankheiten oder von Krankheitserregern im betroffenen Betrieb zu stoppen. Beispiele dafür sind der Salmonellenbefall in der Eisdiele, eine Norovirus-Erkrankung bei Hotelangestellten oder Kolibakterien in der Metzgerei“, so Allianz. Zur derzeitigen Situation ein bedeutender Unterschied, denn die Betriebe wurden aus generalpräventiven Gründen geschlossen, um Sozialkontakte zum Wohle der allgemeinen Sicherheit zu minimieren, nicht weil Krankheit oder Krankheitserreger im Betrieb aufgetreten sind.

„Deshalb denken wir in Zusammenarbeit mit Politik und Verbänden in Richtung Private Public Partnership“, so die Allianz auf Anfrage von Versicherungsbote. Wichtig sei vor allem, dass eine möglichst bedarfsgerechte, aber gleichzeitig praktisch machbare Lösung gelingt. „Derzeit sieht es so aus, als ob hierzu länderspezifische Ansätze entstehen, die dann ggf. in einen übergreifenden europäischen Rahmen passen. Wir beteiligen uns aktuell an den konstruktiven Diskussionen mit den relevanten Beteiligten über konkrete Ausgestaltungen.“

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