GRV ächzt unter dem demographischen Wandel

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ächzt unter dem demographischen Wandel. Denn aufgrund des umlagefinanzierten Systems müssen immer weniger Beitragszahler im erwerbsfähigen Alter immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren.

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So stieg die Zahl der Menschen im Alter ab 67 Jahren bereits zwischen 1990 und 2018 um 54 Prozent von 10,4 Millionen auf 15,9 Millionen Menschen an – und wird bis 2039 um weitere fünf bis sechs Millionen Menschen auf mindestens 21 Millionen anwachsen (Versicherungsbote berichtete).

Das hat Auswirkungen auf das Rentenniveau – und damit auf das Verhältnis der durchschnittlich gezahlten Renten zum Durchschnittslohn. Liegt das aktuelle Rentenniveau noch bei 48,21 Prozent, könnte es in 2045 bei nur 43 Prozent liegen. Das berechnete eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin (Versicherungsbote berichtete).

Die Nachbarn machen es vor: Eine starke zweite Säule

Da lohnt es sich, zu den europäischen Partnern zu schauen. So ist zum Beispiel in den Niederlanden oder in Dänemark die betriebliche Altersversorgung weit verbreiteter als in Deutschland – und dadurch gilt das Rentensystem auch als nachhaltiger. Anpassungslasten des demografischen Wandels werden in Dänemark oder in den Niederlanden über leistungsfähige kapitalgedeckte Vorsorgesysteme aufgefangen.

In Deutschland hingegen verfügen noch zu wenige Menschen über eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente – rund 53,9 Prozent (Versicherungsbote berichtete). Abhilfe schaffen sollte das so genannte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zum 01. Januar 2018 in Kraft trat. Dieses sollte dafür sorgen, dass noch mehr Menschen eine Betriebsrente abschließen.

bAV auch für Geringverdiener

Ein Problem: Gerade bei Geringverdienern gab es bisher kaum Anreize, eine Betriebsrente abzuschließen. Der Gesetzgeber aber wollte nun auch Menschen mit kleiner Lohntüte besser fördern.

So wurde mit dem BRSG auch ein Förderbetrag eingeführt, der Arbeitgebern gewährt wird, sobald diese für ihre Arbeitnehmer betrieblich vorsorgen. Bezahlt der Arbeitgeber im Kalenderjahr einen Betrag in Höhe von mindestens 240 Euro jährlich an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung, kann er sich diesen Beitrag mit 30 Prozent bezuschussen lassen.

Das freilich gilt nur für Geringverdiener im Sinne von Paragraph 100 Einkommensteuergesetz (EStG) – der Arbeitslohn darf höchstens 2.575 Euro monatlich betragen (brutto). Mit 30 Prozent wird der Beitrag des Arbeitgebers bezuschusst.

Dies ist möglich bis zu einem Beitrag des Arbeitgebers in Höhe von maximal 960 Euro – der maximal mögliche Zuschuss beträgt also 288 Euro. Der Betrag wird dem Arbeitgeber bei der Anmeldung seines Arbeitnehmers zur Lohnsteuer gutgeschrieben.

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Gesetz zeigt erste Wirkungen

Das Gesetz zeigt auch erste Wirkungen: So habe durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz besonders die Verbreitung der Direktversicherung neuen Schub bekommen, äußert mit Peter Schwark der Geschäftsführer des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV). Deren Zahl sei 2019 um 1,4 Prozent auf rund 8,5 Millionen Verträge gestiegen (Versicherungsbote berichtete). Eine Chance auch für Makler – sie sollten die Chance nutzen, die Möglichkeit der bAV-Förderung für Geringverdiener bei ihren Kunden anzusprechen.

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