Rechtsanwälte sind beim Bestands- und Firmenkauf vor allem bei der Erstellung von Kaufverträgen zu empfehlen. Dies gilt besonders, wenn eine Firma mit juristischer Rechtsform gekauft wird. So attraktiv es auch ist, beispielsweise eine Makler-GmbH zu kaufen, weil es relativ einfach und schnell gehen kann, so komplexer ist das Thema auch, weil damit alle Rechte und Pflichten auf den Käufer übergehen. Und dies kann in Sachen Haftung, bestehender Darlehen und Angestelltenverträgen durchaus komplex sein.

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Die Beratungsleistungen von Nachfolgeexperten möchte ich mit folgenden Punkten skizzieren:

  • Analyse des Bestandes und der Firma (SWOT)
  • Bewertung des Bestandes und der Firma
  • Know-how zu mehr als 10 Nachfolgeformen
  • Unterstützung bei der „Veredelung“ bis zum Verkauf
  • Suche nach dem passenden und bonitätsstarken Käufer
  • Moderation der Verkaufsverhandlungen
  • Hinweise zu Inhalten des Kaufvertrages

Von staatlicher Seite werden diese Beratungsleistungen von registrierten Nachfolge-Experten durch das BAFA gefördert, da der Transfer von Spezialwissen zur Sicherung von Arbeitsplätzen in den entsprechenden Firmen sowie zur Stabilität der Kundenbetreuung dient.

Jeder der aufgeführten Beratungspunkte könnte Bücher füllen. Konzentriert auf 100 Seiten haben wir unsere Erfahrungen zusammengefasst und mit rechtlichen Anmerkungen von Rechtsanwalt Norman Wirth, Berlin, angereichert. Solche Lektüre kann unterstützen und erste Informationen liefern.

Spezialfälle brauchen immer Sonderlösungen und Kreativität

Auch dieses Jahr gab es bei den von uns unterstützten Nachfolgeprojekten wieder zahlreiche Sonderfälle und Überraschungen. Dazu gehören immer wieder Fälle von überschätzter Bonität von Käufern gegenüber den Banken oder kurzfristige Meinungsverschiedenheiten von Käufer-Teams. Ebenfalls nicht neu sind Meinungsverschiedenheiten über den Kaufpreis, den angesetzten Faktor und Illusionen auf Seiten der Verkäufer zu Bestandsübertragungen auf den Käufer ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Spezieller sind dann schon Wünsche von Maklern, die die Notwendigkeit einer Nachfolgeregelung verstanden haben, aber noch nicht gleich den Job an den berühmten Nagel hängen wollen. Hier haben wir im Laufe des Jahres mit Käufern interessante Modelle der Kooperation bis zum endgültigen Verkauf entwickeln können. Diese wurden mit Klarheit zum zukünftigen Kaufpreis und einer sofortigen Entlastung vom administrativen Kleinklein verbunden. Dennoch gibt es auch die Seniormakler, die mit Anfang 80 jedwede Nachfolgeplanung ablehnen und denen auch die Frage der Gefährdung des Erbes nicht berührt.

Zu den Sonderlösungen gehören auch Modelle einer zügigen Digitalisierung und vereinfachten Bestandsübernahme in Zusammenarbeit mit einigen Maklerpools. Diese Ideen werden von Verkäufern dankbar angenommen, weil man das wochenlange Einscannen von Unterlagen sowie das Einholen von zusätzlichen Unterlagen von den Kunden nicht gerade gerne macht. Wichtig ist: Anfangen, sich einen klaren Plan zur Nachfolge zu machen. Dazu gehört ein Zieldatum ebenso wie ein Weg mit Maßnahmen.

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Leider hat dieses besonders Jahr auch mit sich gebracht, dass einige Makler keine Regelung zur Nachfolge mehr geschafft haben. Die Pandemie hat auch in der Maklerschaft ihre Spuren hinterlassen. Mehrere Bestände sind an Versicherer zurückgegangen. Immer wieder haben Angehörige von Maklern vor dem gesperrten PC oder Laptop gesessen und konnten das Erbe nicht annehmen. Seien Sie klüger, machen Sie es besser. Ihre Kunden und Familien werden es Ihnen danken. Der beste Weg ist ein planmäßiger Verkauf als Basis für einen freudvollen Ruhestand, damit Sie das Ergebnis Ihrer Arbeit genießen können – meint Ihr AssekuranzDoc.

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