Ebenso gibt es zahlreiche Makler-GmbHs in Deutschland, wo die Gesellschafter ein erfolgreiches Kanzlei-Modell betreiben. Kunden werden, nach Sparten separiert, gemeinsam beraten. Die Bürostruktur wird zusammen betrieben und Arbeitszeiten, Einkünfte sowie regelmäßige Geschäftsführer-Meetings sorgen für entspanntes gemeinsames Arbeiten. Die Stärken der Einzelnen werden im Team gebündelt.

Anzeige

Natürlich gibt es immer wieder Schlagzeilen, dass auch solche Modelle scheitern können.

Ein Gesellschafter "verschwindet" mit den gemeinsamen Kunden oder überlässt Haftungs- und Stornierungsfälle dem ehemaligen Partner. Die menschlichen Charaktereigenschaften sind vielfältig und nicht immer nur vom Guten geprägt. Sich im Laufe der Jahre entwickelnde Egoismen nach einer verbindenden Startphase, führen dann auch zur Aufhebung von Kooperationen oder der Aufspaltung von Kanzleien, wo wir dann als Spezialisten für Bestandsbewertungen wieder gefragt sind.

Negative Einzelbeispiele sollten Makler jedoch nicht davon abhalten, sich mit sinnvollen Kooperationen zu befassen. Auch die, durch die anhaltende Corona-Krise, entwickelten E-Kooperationen stellen eine Möglichkeit dar, über das Medium Internet kostensparend und ohne Standortbindung zu bestimmten Themen gemeinsame Ziele zu verfolgen. Gerade die gemeinsame Kommunikation von einem Allround-Makler und einem Spezialmakler mit einem Kunden per Video-Konferenz und Video-Beratung zeigt die Potentiale auf, die sich rasant entwickeln und genutzt werden wollen.

Ein Kooperations- und/oder Kanzlei-Vertrag sollte folgende Punkte beinhalten:

Anzeige

  • Daten zu den Vertragsparteien
  • Präambel mit Qualitätskriterien für Kooperation
  • Vertragsgegenstand (Projekt, Sparten, Produkte)
  • Allgemeine Grundsätze (Dauer, Geschäftsfelder)
  • Zielsetzung der Kooperation (Sparten)
  • Rechte und Pflichten der Vertragspartner
  • Beschlüsse zwischen den Kooperationspartnern
  • Regelung zum ersten Ansprechpartner für Kunden
  • Kundenschutz und Wettbewerbsverhalten
  • Haftung, Gewährleistung und Verhalten bei Haftungsansprüchen
  • ggf. Markenschutz und Rechte, Marketing
  • Konfliktlösung und Kommunikation in der Kooperation
  • Informationspflichten, Geheimhaltung
  • Sanktionen bei Vertragsverletzungen
  • Kündigung und Beendigung der Kooperation
  • Erweiterung der Kooperation bspw. um Tochterfirmen
  • Änderungen in den Kooperationsverträgen
  • Regelungen für Verkauf eines Kooperationspartners
  • Datenschutz für gemeinsame Kunden und Maklerverträge
  • Gemeinsam genutzte Unterlagen, Technik, Software etc.
  • Vertragsabwicklung, Vergütung, ggf. Gewinn-/Verlustbeteiligung

Hinweis: Der Text erschien zuerst im Versicherungsbote Fachmagazin


vorherige Seite
Seite 1/2/3/

Anzeige