So betrifft der Richterspruch nicht nur Fahrer eines Tesla, sondern alle modernen Modelle, die einen Touchscreen statt der althergebrachten Hebel zur Steuerung von Funktionen verbaut haben. Explizit stellte das OLG Karlsruhe klar: „§ 23 Abs, 1 a StVO könnte sich – möglicherweise vom Verordnungsgeber unbeabsichtigt – als limitierender Faktor für die zunehmende, aus Sicht der Verkehrssicherheit problematische Verwendung von Touchscreens in Kfz-Bedieneinheiten erweisen (…).“ Während der Fahrt sollte ein Display generell nicht bedient werden, so der Appell der Richter.

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Ein sicherheitsrelevantes Teil während der Fahrt einzustellen sei nicht verboten, es komme aber darauf an, wie der Fahrer das tue, erklärt gegenüber dem "Spiegel" Christian Janeczek, Mitglied des Verkehrsrechts-Ausschusses im Deutschen Anwaltsverein. "Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass man den Blick nicht zu lange von der Straße abwenden darf, und genau das ist hier geschehen", so der Fachanwalt aus Freital. So sei es auch nicht generell untersagt, den Touchscreen während der Fahrt zu benutzen, aber abhängig von der Situation: "An der Ampel darf man beispielsweise länger aufs Display schauen, auf der Autobahn dagegen nicht."

Das kann auch mit Blick auf den Versicherungsschutz relevant sein. Soll der Schaden am eigenen PKW ersetzt werden, kann es der Vollkasko-Versicherer als grobe Fahrlässigkeit werten, wenn zu lange auf das Display gestarrt wurde. Sind hier laut Vertragsklausel Einschnitte bei der Versicherungsleistung vorgesehen, darf der Versicherer seine Schadenzahlung anteilig kürzen.

Zulassung strittig?

Das Urteil könnte auch Signalwirkung für Autobauer haben: und zeigt, dass nicht jede technische Innovation sinnvoll ist. Bei Tesla lässt sich zwar der Scheibenwischer im Lenkrad einschalten: die fünf Intervall-Stufen müssen aber über das Untermenü des Touchscreens verstellt werden. Ähnlich gehen andere Autobauer dazu über, Hebel durch Touchscreens zu ersetzen. Das erfordere laut OLG Karlsruhe deutlich mehr Aufmerksamkeit als die Bedienung des Scheibenwischers mit den "herkömmlichen Armaturen". Im Zweifel sind Schalter und Hebel vorzuziehen - weil sie leichter zu bedienen sind, ohne dass der Fahrer den Blick von der Fahrbahn abwenden muss.

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Aufgrund des fehlenden Hebels bei Tesla-Modellen stellt sich für Verkehrsrechtler Janeczek gar die Frage, "ob so ein Fahrzeug überhaupt zugelassen werden sollte und ob es bei Regen gefahren werden darf". Eine mögliche Lösung könnte eine weitere Technik aus der Ideenschmiede der Kalifornier sein: Die Steuerung des Scheibenwischers per Sprachbefehl.

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