Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat momentan jede Menge zu tun: Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie will er auf Sonderrechte, die ihm das Parlament eingeräumt hat, nicht verzichten. Doch sogar aus der eigenen Partei werden Forderungen laut, dass sich Spahn eine mögliche Verlängerung dieser Sonderrechte wenigstens vom Bundestag bestätigen lassen soll.

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Mitten in diese Debatte platzt Fachmakler Frank Dietrich aus Potsdam mit einem „Offenen Brief“ an den Gesundheitsminister. Dabei geht Dietrich zum einen auf die bislang wenig erforschten Langzeitfolgen einer Covid-19-Infektion ein, die mitunter wohl die Erwerbstätigkeit in erheblichem Maß einschränken können.
Macht man sich dann bewusst, wie niedrig Erwerbsminderungsrenten im Durchschnitt sind (wenn sie nicht gänzlich abgelehnt werden), ahnt man vielleicht, auf welche Problemlage man zusteuert. Der Exkurs auf die staatliche Erwerbsminderungsrente kann eigentlich nur dienlich sein, um zu zeigen, dass es fahrlässig ist, sich auf staatliche Absicherungsmodelle zu verlassen. Bleibt also nur die private Absicherung der Arbeitskraft und damit der Grundlage einer Erwerbstätigkeit.

Und genau hier setzt der zweite Argumentationsstrang von Dietrich ein: Private Vorsorge werde erheblich erschwert, klagt der Makler. „Mittlerweile beinhaltet jede Patientenakte Falschdiagnosen“, schreibt Dietrich in seinem „Offenen Brief“. Ärzte würden immer noch die Herausgabe von Patientenakten verweigern, Datenschutzbehörden sehen sich nicht zum Handeln veranlasst und den Ärztekammern fehle die Handhabe.

Vier Forderungen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Um den eigenen Mandanten wieder Versicherungsschutz anbieten zu können, hat Frank Dietrich folgende vier Forderungen in seinem „Offenen Brief“ formuliert:

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  1. Hinweise auf falsche Einträge begründen zukünftig nach einer Frist, die dem Arzt gelassen wird, um Verifikation zu den Diagnosen oder eine Korrektur zu liefern, den Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug. Die entsprechende Kasse wird angehalten, nachzuweisen, dass sie Verdachtsdiagnosen und Untersuchungen auch abrechnet. Eine Vorstandsverantwortlichkeit ist zu schaffen.
  2. Behörden sind zukünftig zur Tätigkeit im Sinne des Bürgers verpflichtet und haben die Fristen bei Beschwerden gegenüber betroffenen Ärzten zu überwachen. Sie verhängen Strafen, sofern die angeforderten Unterlagen eines Arztes/Behandlers nicht innerhalb der Frist entsprechend der DSGVO Artikel 15 geliefert werden. In den Patientenakten haben sich, entsprechend der Beratungs- und Dokumentationspflicht als Nebenpflicht der Ärzte auch die Verifikation der gestellten Diagnosen, wahlweise eine Ausschlussdiagnostik zur Begründung der gestellten Diagnose wiederzufinden. Wozu haben wir die Nebenpflicht sonst?
  3. Jede Zuwiderhandlung wird nach einer einmaligen Abmahnung bei Wiederholung strafrechtlich verfolgt. Die Strafe richtet sich an Behandler/Arzt oder die Behörde, die Leistungen nicht einbringt, sowie an eine Kasse, der finanzielle Anreize nachgewiesen wurden. Das Privatvermögen des Kassenvorstands ist zum Schadensersatz heranzuziehen. Sonst finanzieren die Beitragszahler weiterhin den Betrug. Ärzten wird die Approbation nach mehrfacher Abmahnung entzogen. Verdachtsdiagnosen werden zukünftig wieder entlohnt.
  4. Sofortige Einführung der Abrechnungstransparenz, wie im System der privaten Krankenversicherer mit schriftlicher Benachrichtigung durch die Kassen an den Versicherten, diese auch wahrzunehmen.

Fachmakler Frank Dietrich hatte vor knapp drei Jahren eine „Petition für kompetenten Verbraucherschutz“ gestartet, die es immerhin bis in den Bundestag schaffte. Den vollständigen „Offenen Brief“ an Jens Spahn finden Interessierte auf dem Blog des Fachmaklers.

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