Auch Verbraucherzentralen und andere Verbraucherorganisationen beraten kostenpflichtig zum Thema Versicherung. Der Versicherungsmakler Frank Dietrich hat deshalb bereits im September eine Petition auf Change.org gestartet, mit der er fordert, dass auch Verbraucherschützer und -verbände Mindeststandards erfüllen müssen. Diese Petition hat es jetzt dahin geschafft, wo die Volksvertreter sitzen: auf die Petitionsseite des Bundestages. Dort kann sein Vorstoß noch bis zum 25.12. nun ebenfalls unterstützt und kritisch diskutiert werden.

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Verbraucherzentralen sollen neu organisiert werden

Im Text zur Petition mit der Nummer 73717 fordert Dietrich, dass die Verbraucherzentralen neu organisiert werden sollen. „Dabei gehören Befähigungsnachweise wie bei jedem Vermittler, eine Dokumentationspflicht, Berufshaftpflicht und ständige Weiterbildung dazu“, heißt es.

“Immer wieder nachgewiesen und auch durch einen Selbstversuch bestätigt belegt sich, dass die Verbraucherzentralen nicht einmal die Basics, die beispielsweise in der Beratung einer Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig sind, kennen“, schreibt Dietrich im Petitionstext. „Zum Teil sind Bestimmungen, die seit Jahren auf dem Markt sind, unbekannt. Elementare Produktunterschiede werden nicht mal erwähnt.“ Hier soll der Verbraucherschutz künftig dieselben Anforderungen erfüllen wie ein Versicherungsvermittler. In einem Interview mit dem Versicherungsboten hat Dietrich zu seinen Forderungen Stellung bezogen.

Weiterhin fordert Dietrich, dass Verbraucherzentralen auf Ratings und Vergleichssoftware verzichten. „Ratingunternehmen bewerten nicht nur Tarifinhalte allein und das in selbst gewählter Form, sondern vermengen dieses mit anderen Parametern, wie zum Beispiel dem Preis. Unterschiedliche Qualitäten werden damit als gleich gut dargestellt. Der Preis kommt damit in den Vordergrund, der Wert der Absicherung verliert sich im Hintergrund“, heißt es hierzu. Ähnlich würde auch Vergleichssoftware Unterschiede zwischen den Produkten einebnen: auf Kosten der Beratungsqualität.

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Der Hintergrund: Das Grundgesetz garantiert in Artikel 17 jedermann ein Petitionsrecht. Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Dabei wirkt sich die Zahl der Unterstützer nicht grundsätzlich darauf aus, dass die Petition bearbeitet wird, allein das Anliegen ist entscheidend. Aber mit vielen Unterschriften können die Unterstützer signalisieren, dass ihnen das Anliegen wichtig ist.

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