Kommt es in der Familie zum Trauerfall, sehen sich Hinterbliebene zahlreichen organisatorischen Aufgaben gegenüber: So muss spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall die Sterbeurkunde beantragt werden. Dafür braucht man Ausweispapiere des Verstorbenen, den Totenschein, Geburtsurkunde sowie Papiere und Nachweise zum jeweiligen Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des verstorbenen Partners). Zu beantragen ist die Sterbeurkunde beim Standesamt am Sterbeort; nicht am Wohnort des Verstorbenen.

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Die Sterbeurkunde sollte gleich in mehrfach ausgestellt werden, denn sie muss bei mehreren Ämtern und auch Firmen vorgelegt werden. Zum Beispiel, wenn laufende Verträge oder Konten gekündigt oder der Verstorbene bei Behörden abgemeldet werden soll.

Einkommen fällt weg

Je nach Familiensituation sind weitere Schritte notwendig. Etwa die Beantragung von Hinterbliebenenrente oder die Klärung des Krankenversicherungsschutzes. „Nach einem Todesfall müssen Hinterbliebene nicht nur mit der Trauer fertig werden, sondern auch mit finanziellen Schwierigkeiten, ausgelöst beispielsweise durch den Wegfall eines Einkommens. Um das zu verhindern, ist es enorm wichtig, sich frühzeitig um die Absicherung der Familie, des Partners oder der Partnerin zu kümmern. Gerade Vermittler können das stark emotional aufgeladenen Thema Tod sachlich ansprechen und die Versorgungslücke aufzeigen“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871.

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Wie groß diese Versorgungslücke ist, zeigt eine repräsentative Umfrage von Civey im Auftrag der LV 1871. Dafür wurden im September 2020 2.505 bzw. 2.508 Teilnehmer zur Absicherung ihres eigenen Todes befragt. Den Ergebnissen zufolge könnten 44 Prozent der Befragten durch den Wegfall des Einkommens ihres Partners in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Gleichzeitig hat fast ein Viertel (23 Prozent) der Umfrageteilnehmer seine Liebsten noch nicht abgesichert, obwohl für deren Familie und Partner eine Absicherung durchaus wichtig wäre (siehe Grafik).

Hausrat wichtiger als Familie?

Zu ganz ähnlichen Ergebnissen kam eine Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes im Sommer diesen Jahres. Demnach hat über die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Ihren Hausrat haben dagegen sehr viel mehr Deutsche abgesichert. Knapp 80 Prozent der Familien mit Kindern besitzen eine Hausratversicherung. Eine Risikolebensversicherung haben nur 43,4 Prozent der Personen in Haushalten mit Kindern abgeschlossen. Bei Paaren ohne Kinder sowie bei Alleinerziehenden sind es jeweils 14,9 Prozent, die eine derartige Absicherung haben.

Witwen- oder Halbwaisenrente unzureichend

Doch selbst wenn eine Risikolebensversicherung vorhanden ist, wird der Deckungsschutz oft nicht der individuellen Situation angepasst. „Dabei wird übersehen, dass im Todesfall die laufenden Kosten weiterhin getragen werden müssen. Und auch die Aufgaben des verstorbenen Partners müssen übernommen werden, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung oder im Haushalt. Dies alles muss dann aber von einer Person allein getragen werden. Natürlich gibt es externe Unterstützung wie Haushaltshilfen. Die kosten aber auch Geld“, weiß Helmut Hofmeier, Vorstand der Europa Lebensversicherung.

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Wer nun auf Witwen- oder Halbwaisenrente hofft, um Einkommenslücken zu schließen, könnte bitter enttäuscht werden: So beläuft sich die „große Witwenrente“ auf lediglich 55 Prozent der Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen. Bei der „kleinen Witwenrente“ sind es magere 25 Prozent, begrenzt auf zwei Jahre. Nicht immer reicht das für die laufenden Kosten.

Fehler bei der Hinterbliebenen-Vorsorge

Der passende Hinterbliebenen-Schutz ist keine leichte Angelegenheit und sollte stets mit einem qualifizierten Vermittler abgesprochen sein, um Fehler zu vermeiden. Einige der häufigsten Fehler, die bei der Risikolebensversicherung gemacht werden:

  • Aufschieben: „Demnächst“ die eigene Absicherung anzugehen, kann schon zu spät sein. Insbesondere, wenn minderjährige Kinder zu versorgen sind, Unterhaltspflichten bestehen oder Kredite bedient werden müssen.
  • Nicht Anpassen: Lebenslagen ändern sich und auch die Anbieter entwickeln ihre Produkte weiter. Deshalb sollte der Versicherungsschutz regelmäßig überprüft und angepasst werden.
  • Koppelverträge: Aneinander gekoppelte Verträge haben entscheidende Nachteile. So droht der Verlust des Versicherungsschutzes wenn bei finanziellen Engpässen die Zahlungen ausgesetzt werden oder gar gekündigt wird. Sind die Verträge getrennt, können die Raten für den Sparvertrag ausgesetzt werden. Der wesentlich günstigere Risikoschutz kann wahrscheinlich weitergezahlt werden.
  • Online-Abschluss allein im Netz: Auf individuelle Beratung sollte auch bei einer Risikolebensversicherung nicht verzichtet werden.
  • Der Preis entscheidet: Wer auf das billigste Angebot zurückgreift, verzichtet mitunter auf wichtige Leistungen oder ärgert sich später über steigende Beiträge. Um einzuschätzen, welche Gesellschaften konstante Beiträge bieten und Kaufbeitragserhöhungen während der Laufzeit verzichten, ist Marktkenntnis und Erfahrung nötig.
  • Nur den Hauptverdiener versichern: Paare sollten stets bedenken, dass natürlich auch der andere Partner versterben kann. Geprüft werden sollte, ob verbundenen Risiko-Lebensversicherungen oder auch eine gegenseitige „über Kreuz“ Absicherung besser ist. Auch Varianten mit fallender Versicherungssumme sind denkbar.
  • Die Hinterbliebenen-Absicherung „auf sich selbst“ abschließen: Keine gute Idee. Aus steuerlichen Gründen sollte der Empfänger der Versicherungsleistung stets auch Versicherungsnehmer und Beitragszahler sein.
  • Halbwahrheit bei den Gesundheitsfragen: Das kann wie ein Bumerang zurückkommen; unter Umständen ist der Versicherer berechtigt, die Leistungen ganz zu verweigern, wenn falsche oder unwahre Angaben bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen gemacht werden.

Eine umfassende Beratung zum Hinterbliebenen-Schutz sollte aber auch Informationen zu Vorsorgedokumenten wie Sorgerechts- und Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht umfassen. Versicherungsvermittler müssen dabei auf die Abgrenzung zur Rechtsberatung achten.

Wie vielfältig der RLV-Markt ist, zeigte u.a. ein Rating vom Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP). Dafür wurden insgesamt 70 Einzelkriterien, wie zum Beispiel „Verlängerungsoption der Vertragsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung“, verwendet.

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Einen Schnell-Vergleich von Risikolebensversicherungen, der zum Beratungseinstieg und zur ersten Orientierung dient, finden Vermittler auf Versicherungsbote.

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