Eine vertrauenswürdige Info müsse unabhängig von den Interessen der Produktanbieter sein, schreibt der Verband weiter. "Anderenfalls besteht das Risiko, dass die Informationen in einer Weise ausgewählt, dargestellt, berechnet oder übermittelt werden, die den Geschäftsmodellen der teilnehmenden Anbieter entgegenkommt und andere benachteiligt". Die säulengreifende Renten-Information als eine Art Werbeprospekt der Vorsorgeanbieter? Zumindest aus Sicht des vzbv ein denkbares Szenario.

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Transparenz und Vollständigkeit

Die Sorge kommt aber nicht von ungefähr, müssten die Anbieter von privaten und betrieblichen Altersvorsorge-Produkten doch ebenfalls mitteilen, was der Kunde bzw. die Kundin mit Blick auf das Alter zu erwarten hat. Hier stellt sich grundlegend die Frage, ob sie dies transparent und nachvollziehbar tun: Auch mit Blick darauf, dass die Entwicklung bestimmter Produkte stark vom Kapitalmarkt abhängen kann, die Prognose folglich vage ist.

Die Information müsse einen gewissen Grad an Vollständigkeit besitzen, mahnt folglich der vzbv - auch mit Blick darauf, "welche Produkte fehlen und ob sie [die Verbraucher] eines dieser Produkte halten". Der Verband gibt zu bedenken, dass bestimmte Arten von Vorsorgeprodukten möglicherweise als nicht in die Renteninformation integrierbar angesehen werden bzw. konkrete Verträge fehlen könnten. "Damit wäre das Konzept einer gebündelten Information grundlegend in Frage gestellt", schlussfolgert der vzbv.

Weite Definition von Altersvorsorge gefordert

Die Bevorteilung bestimmter Produkte zeigt sich aus Sicht der Verbraucherzentralen schon darin, dass die Definition der Altersvorsorge stark auf die Lebensversicherung zugeschnitten sei. "Im Gesetz wird eine Definition des Begriffs „Altersvorsorgeprodukt“ gegeben. Dabei wird eine massive Voreinstellung auf die versicherungsförmige Altersvorsorge vorgenommen. Eine solche Privilegierung erscheint unter den heutigen Markbedingungen nicht gerechtfertigt", heißt es im Papier.

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Stattdessen schlägt der Verband eine offenere Definition vor. Es sei gerade der Verdienst der Riester-Rente gewesen, "das Altersvorsorgemonopol der Versicherungswirtschaft gebrochen zu haben und einen breiten Ansatz im Hinblick auf die mögliche Produktpalette für die Altersvorsorge zuzulassen", mahnt der vzbv. Entsprechend sei folgende Definition zu bevorzugen: "Zur privaten Altersvorsorge sind alle Verträge zu zählen, die einmalige oder wiederkehrende Erlebensfallleistungen mit rentennahem Beginn des Leistungsbezugs erbringen."

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