Es gelten für die Gastronomie folgende Steuersätze:

  • Bis zum 30.6.2020 ausgeführte Leistungen 19 Prozent
  • Zwischen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 ausgeführte Leistungen 5 Prozent
  • Zwischen 1.1.2021 und 30.6.2021 ausgeführte Leistungen 7 Prozent
  • Ab 1.7.2021 ausgeführte Leistungen 19 Prozent

Erschwerend kommt für das Gastro-Gewerbe hinzu, dass Getränke nicht im gleichen Maße von der Steuersenkung betroffen sind. Ab 1. Juli müssen hierauf 16 Prozent Umsatzsteuer gezahlt werden, ab Januar 2021 wieder 19 Prozent. Für Übernachtungen sinkt die Mehrwertsteuer von sieben auf fünf Prozent. Und für Gutscheine gibt es sogar noch Sonderregelungen: je nachdem, ob es sich um einen Einzweck- oder Mehrzweckgutschein handelt. Mit anderen Worten: Da kann man schon einmal die Übersicht verlieren.

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Der Hotel- und Gaststättenverband Thüringen warnt gegenüber dem MDR, dass gerade kleinere Gastro-Anbieter mit den Regeln überfordert sein könnten, zumal nicht alle Unklarheiten beseitigt seien. Im schlimmsten Fall drohen den ohnehin arg gebeutelten Firmen hohe Nachforderungen bei der Steuerprüfung.

Bauindustrie: oft langfristige Verträge

Kritik kommt auch aus dem Baugewerbe, obwohl es die Steuersenkung grundsätzlich begrüßt. Bauleistungen seien steuerlich oft lang gestreckte Sachverhalte und würden mit wiederkehrenden Abschlagsrechnungen abgerechnet, so gibt Dieter Babiel zu bedenken, Geschäftsführer vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Dies könne künftig dazu führen, dass für ein und dasselbe Bauprojekt Abschlagsrechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen ausgestellt werden müssen. "Rechts- und Anwendungsunsicherheiten sind damit vorprogrammiert", zitiert ihn die Allgemeine Bauzeitung.

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Auch aufgrund derartiger Bedenken hat sich ein anderes EU-Land entschieden, auf Steuersenkungen zu verzichten und die Hilfen lieber direkt an die Unternehmen zu zahlen: Frankreich senkt den allgemeinen Steuersatz nicht, obwohl auch im Nachbarland diese Maßnahme debattiert wurde.

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