Gemeinsam mit unseren Partnern und Rechtsanwälten können wir unsere Kunden, Familie und Freunde bei der kostenfreien Erstellung einer speziellen Willenserklärung für den Fall einer COVID19-Erkrankung unterstützen.

In der Hoffnung, dass diese persönliche Willenserklärung nie zum Einsatz kommen möge, möchten wir jedoch Klarheit geben. Und wünschen allen Menschen, dass sie gesund bleiben.

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Vordrucke reichen nicht aus

Generell empfehlen wir, genauso wir das Bundesjustizministerium von sogenannten „Ankreuzformularen“ zur Patientenverfügung abzusehen, wie sie derzeit noch z.B. vom Bayerischen Justizministerium, der Stiftung Warentest und anderen Einrichtungen in Broschüren zur Verfügung gestellt werden. Wir teilen auch hier die Ansicht des Bundesjustizministeriums, dass es kein einheitliches Muster geben kann, das für jeden Menschen gleichermaßen geeignet ist. Weil es einerseits so vielfältige Wertvorstellungen, religiöse oder ethische Glaubensüberzeugungen der Menschen gibt.

Und weil andererseits auch die individuellen Entscheidungen jedes Einzelnen zur medizinischen und pflegerischen Versorgung so unterschiedlich sein können, die sich daraus ergeben und die dann ihren Ausdruck in einer Patientenverfügung finden müssen. All dies kann auch unter Berücksichtigung der letzten Bundesgerichtshofs-Urteile (BGH) nicht in einem einheitlichen Formular dargestellt werden, so dass es jeder problemlos nutzen kann.

Gerade die Abwägung, welche medizinischen Behandlungen durchgeführt werden sollen und welche nicht, und ob diese dann auch in der Praxis umsetzbar sind und sich nicht gegenseitig widersprechen, setzt viele Menschen gleich welchen Alters vor Herausforderungen, die sie ohne Beratung und Begleitung nicht bewältigen können. Die Folge, und das zeigen die vielen Gespräche, die wir jeden Tag führen: Dass die Menschen doch keine Patientenverfügung aufsetzen, aus Angst, etwas falsch zu machen.

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Es muss funktionieren

Für uns ist absolut wichtig, dass die Vollmachten und Verfügungen dann, wenn sie gebraucht werden, auch funktionieren und die Wünsche berücksichtigt werden. Sollte sich herausstellen, dass aufgrund von unzureichenden Formulierungen oder widersprüchlichen Angaben eine Patientenverfügung nicht anerkannt wird, ist es zu spät, dies zu korrigieren. Die Angehörigen stehen dann leider nur hilflos daneben. Dies darf nicht passieren. Gleiches gilt auch für Vorsorgevollmachten, Sorgerechtsverfügungen und weitere Verfügungen.

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