Fehlanreize durch Morbi-RSA

Besondere Fehlanreize schafft hierbei der sogenannte Morbi-RSA. Dieser hat eigentlich einen vernünftigen Grundgedanken: Hat eine Krankenkasse viele alte und kranke Patientinnen und Patienten versichert, die statistisch mehr Geld kosten, soll ihr das im Wettbewerb keinen Nachteil bedeuten. Seit 2009 werden entsprechend 80 Krankheiten der Kassen mit pauschalen Zahlungen vergütet. Ein Krankheiten-Katalog führt weitere 192 hierarchisierte Morbiditätsgruppen (HMG) als Grundlage für Zuweisungen auf.

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Leiden Patienten hingegen unter einer Krankheit, die nicht für den Morbi-RSA relevant ist, aber dennoch hohe Kosten erzeugt, droht eine finanzielle Unterdeckung der betroffenen Krankenkassen. Speziell Notfälle werden hierbei vergleichsweise schlecht vergütet. So begünstigt das Abrechnungssystem, dass Patientinnen und Patienten auf dem Papier tatsächlich kränker gemacht werden, als sie tatsächlich sind.

Gesetzesreform soll Fehlanreize minimieren

Der Gesetzgeber hat immerhin eine Reform angeschoben, um derartige Fehlanreize zu minimieren: das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG). Statt der bisher 80 Krankheiten, die bei den Zuteilungen aus dem Morbi-RSA berücksichtigt wurden, sollen im neuen Krankheitsvollmodell nun 300 Diagnosen aufgeführt werden. Allerdings erhalten Ärztinnen und Ärzte weiterhin diagnosebezogene Vergütungen im Rahmen von Hausarzt- und Selektivverträgen. Kritiker haben deshalb Zweifel, ob die Neuregelung wirklich die Situation verbessern wird. Zudem soll eine Vertragstransparenzstelle geschaffen werden, die alle Selektivverträge zentral erfasst: inklusive Hausarzt- und Versorgungsverträgen.

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