Trotz dieser strengen Vorgaben ist die „Altersrente für Frauen“ aktuell die Rentenart mit den meisten Leistungsbeziehern bzw. - in diesem Fall - Bezieherinnen. Immerhin 3,45 Millionen Seniorinnen hatten Anspruch darauf. Und sie erhielten im Schnitt nur 868 Euro pro Monat in Westdeutschland und 1.046 Euro in Ost. Bei den höheren Renten für Frauen in den "neuen" Bundesländern ist zu beachten, dass in Ostdeutschland vor der Wende mehr Frauen erwerbstätig waren.

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Altersrenten für Schwerbehinderte

Auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bildet eine eigene Rubrik. Anspruch haben Versicherte, die das maßgebliche Lebensalter vollendet haben, bei Rentenbeginn als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenzugang wird ab dem Geburtsjahrgang 1952 stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr und für die vorzeitige Inanspruchnahme (mit Abschlägen) stufenweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben.

In Westdeutschland erhielten schwerbehinderte Männer und Frauen im Schnitt 1.203 Euro, in Ostdeutschland 1.114 Euro. Knapp 1,76 Millionen Seniorinnen und Senioren wurden zum Stichtag 1. Juli 2019 dieser Rentenart zugerechnet.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erhalten vereinfacht Seniorinnen und Senioren, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllen und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt haben. Zudem müssen Versicherte innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenkasse nachweisen.

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Diese Rentenart ist in der Regel mit Abschlägen verbunden. Dennoch erzielten Frauen und Männer in West 1.361 Euro Durchschnittsrente, in Ost 1.284 Euro monatlich. Anspruch hatten 1,87 Millionen Personen.

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