Der Gesetzgeber aber hat den Standardtarif für alle geschlossen, die sich 2009 oder später einem privaten Krankenversicherer angeschlossen haben. Und hier zeigt sich ein seltener Schulterschluss des verbrauchernahen Bund der Versicherten (BdV) mit dem Dachverband der Privatversicherer. Beide appellieren an die Politik, den 1994 eingeführten Standardtarif auch für spätere Jahrgänge wieder zu öffnen.

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"Standardtarif hat sich bewährt!"

Der Standardtarif "hat sich bewährt und bietet eine hervorragende Lösung für Privatversicherte, die ihre Beiträge reduzieren müssen oder möchten", schreibt der PKV-Verband. "Allerdings hat die Politik diesen Tarif für alle Versicherten, die ihre Verträge seit dem 1. Januar 2009 unterzeichnet haben, geschlossen. Der PKV-Verband fordert seit Jahren, dass die Versicherungsunternehmen diese gut funktionierende Möglichkeit wieder für alle Versicherte anbieten dürfen".

Auch der BdV fordert, den sogenannten Standardtarif für PKV-Kundinnen und Kunden mit Versicherungsbeginn nach 2009 zu öffnen und die Altersgrenzen sowie die Vorversicherungszeiten befristet zu lockern. „Der Krankenversicherungsschutz ist der wichtigste Versicherungsschutz – besonders in der Corona-Zeit“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Es ist höchste Zeit, dass die Große Koalition ihre jahrelange Blockadehaltung aufgibt und das Problem um den PKV-Standardtarif löst.“

Doch auch Versicherer zeigen ein Entgegenkommen, wie das Versicherungsjournal berichtet. So würden beispielsweise die Allianz, HUK-Coburg und R+V gestatten, vorübergehend in einen weniger leistungsfähigen Tarif zu wechseln - um dann später wieder ohne Risikoprüfung zurückkehren zu können. Darüber hinaus sind Beitragsstundungen möglich: Was aber im Zweifel die Schuldenlast der Betroffenen erhöht. Denn diese Beiträge müssen später nachgezahlt werden.

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Notlagentarif: nur Akutversorgung

Nicht zu empfehlen ist in diesen Zeiten der dritte Sozialtarif, den die Privatversicherer anbieten: der sogenannte Notlagentarif. Dieser wurde 2013 eingeführt und soll privat Krankenversicherten helfen, die ihre Beiträge aktuell nicht mehr bedienen und mit Zahlungen im Verzug sind. Das Problem: Die Versicherten haben hier nur Anrecht auf eine Notfallversorgung, etwa bei akuten Schmerzen und Schwangerschaft. Sie zahlen im Gegenzug einen verminderten Beitrag von rund 100 bis 125 Euro im Monat. Versicherte können den Notlagentarif in Anspruch nehmen, wenn sie mit Beitragszahlungen mindestens zwei Monate in Verzug sind.

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