Das Vergleichsportal Check24 muss im Rechtsstreit um seine „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ eine juristische Schlappe gegen die HUK-Coburg einstecken. Das berichtet der fränkische Versicherer in einem heutigen Pressetext. Demnach sei eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Köln gegen das Vergleichsportal erfolgreich gewesen (AZ 84 0 76/19).

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Klage gegen das Portal eingereicht hatte die HUK bereits am 16.04.2019. Der Versicherer betrachtete die Werbung mit der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ für irreführend sowie für nicht klar und eindeutig formuliert. Nach Ansicht des fränkischen Versicherers erhalten Verbraucher so den Eindruck, dass Autoversicherungen nirgendwo billiger zu haben seien als beim Online-Vergleicher. „Sehr häufig sind die Huk-Coburg-Tarife aber deutlich günstiger“, argumentieren die Franken im Pressetext.

Die HUK weigert sich, die hauseigenen Tarife bei Check24, zu listen, da das Portal hohe Provisionen verlange und seinem aggressiven Werben um einen Tarifwechsel allgemein die Preisspirale bei Autoversicherungen in die Höhe treibe, so hatte sich der Versicherer in der Vergangenheit mehrfach positioniert. Mit jedem Vertragswechsel werden demnach auch neue Abschlussprovisionen fällig.

Streit auch um Tarifnoten und fehlende Quellenangaben

Ein weiterer Kritikpunkt waren die sogenannten Tarifnoten des Onlineportals. Die stellt Check24 quasi selbst für die einzelnen Angebote nach dem Vorbild von Schulnoten aus. „Check24 hat für Sie die einzelnen Tarife anhand der wichtigsten Leistungskriterien bewertet. Damit erhalten Sie einen schnellen Überblick über die Leistungsstärke eines Tarifs“, wirbt das Portal auf seiner Webseite.

Diese Tarifnoten stellte die HUK ebenfalls in Frage, weil sie „subjektive Einschätzungen seien und keine nachprüfbaren Tatsachen wiedergeben“, heißt es im Pressetext des Versicherers. Die Werbung mit Testsiegen ohne Quellenangaben und ohne Hinweis sei ebenfalls bemängelt worden. Auch in diesen beiden Fragen beanspruchen die Franken den juristischen Erfolg für sich.

Check24: „Garantie bereits angepasst“

Check24 bewertet das Urteil erwartungsgemäß ein wenig anders - und betont, dass man bereits nach einem früheren Richterspruch die beanstandete Garantie überarbeitet hat. Im Kern musste das Portal die Niederlage aber einräumen. Ob und zu welchen Aspekten weitere Rechtsmittel eingelegt werden, wolle man nach Erhalt der Urteilsbegründung entscheiden.​​​​

“Die Nirgendwo Günstiger Garantie haben wir bereits im September 2018 nach dem Urteil des LG Köln (31 O 376/17) angepasst. Sie bezieht sich seitdem auf den gesamten Markt und wird auch so transparent erklärt“, positioniert sich ein Sprecher gegenüber dem Versicherungsboten. Und weiter: „Dennoch begrüßen wir die richterliche Klärung. Die Rechtslage war hier bislang nicht eindeutig und wir müssen für unsere künftige Arbeit wissen, was geht und was nicht. Die streitgegenständlichen TV-Spots und Formulierungen kommen schon lange nicht mehr zum Einsatz.“

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Auch die Tarifnoten seien nur im Detail beanstandet worden, erklärt der Sprecher weiter. “Das Gericht hat zu erkennen gegeben, dass Tarifnoten im Check24-Vergleich grundsätzlich zulässig sind, in der konkreten Ausgestaltung wünscht es sich aber Änderungen. Die HUK wollte das Check24-Tarifnotensystem generell untersagen lassen und damit Transparenz und eine wertvolle Entscheidungshilfe für Verbraucher verhindern“, so der Sprecher des Vergleichsportals.

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