Check24 hat mit seinen „Jubiläumsdeals“ gegen Versicherungsrecht verstoßen. Das am 4. Februar ergangene Urteil des Landgerichts München I gegen das Vergleichsportal ist rechtskräftig, da das Portal nicht in Berufung ging, wie der klagende Vermittlerverband BVK per Pressetext mitteilt. Demnach habe das Portal das Sondervergütungsverbot verletzt. Das Vergleichsportal hat dies gegenüber dem Versicherungsboten bestätigt.

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"Bis zu zwölf Monate gratis sichern!"

Konkret hatte Check24 im Oktober 2018 auf seiner Homepage mit dem „Versicherung Jubiläums Deals“ geworben. Dort hieß es: „Jetzt Versicherung vergleichen, abschließen und bis zu zwölf Monate gratis sichern!“ Demnach schüttete Check24 an seine Kunden bis zu eine Jahresprämie aus, wenn sie im Zeitraum vom 20.09. bis 10.10. 2018 einen Vertrag abschließen.

Die Weitergabe von Provisionen für den Abschluss einer Versicherung ist aber in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Damit soll verhindert werden, dass für Neukundinnen und -kunden ein Fehlanreiz besteht, voreilig einen unpassenden Vertrag zu unterschreiben: nur, um von der ausgeschütteten Prämie zu profitieren. Grundlage hierfür ist neben § 48b des Versicherungsvertragsgesetzes (VAG) auch § 34d Absatz 1 Satz 6 der Gewerbeordnung.

Check24 hatte bei den Jubiläumsdeals argumentiert, dass die Prämie ja gar nicht für den Vertragsabschluss bezahlt würde, sondern als Belohnung, wenn Verbraucher ein Kundenkonto eröffnen oder unterhalten. Folglich habe auch nicht der Versicherungsmakler das Extra ausgeschüttet, sondern die Mutterfirma. Hierbei gilt es zu bedenken, dass der Online-Anbieter aus 24 verschiedenen Gesellschaften besteht. Doch mit diesen Argumenten kam der Anbieter nicht durch: Das Landgericht München I untersagte die Praxis (der Versicherungsbote berichtete).

Symbolcharakter für die Branche

Nach Ansicht des BVK hat das Urteil Signalcharakter für die gesamte Branche. „Wenn wir nicht als Wächter geklagt hätten, wären weitere Trittbrettfahrer aufgetaucht und hätten ähnliche Aktionen durchgeführt und letztlich das Sondervergütungsverbot ausgehöhlt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Es ist zwar schön, dass wir gerichtlich bestätigt wurden, aber hinsichtlich der Durchsetzung des Rechts im Online-Handel wünschen wir uns mehr Beißkraft von öffentlicher Seite, wenn es um unlautere Praktiken von Vergleichsportalen geht", so Heinz.

"Wir haben entschieden, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen!"

Auch Check24 bestätigte die Niederlage dem Versicherungsboten. "Wir haben entschieden, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen", teilte ein Sprecher zu dem Urteil mit. Und weiter: "Das Urteil hat zur Klarheit beigetragen. Das begrüßen wir. In der Praxis hat das Urteil für Check24 ohnehin keine Bedeutung. Die Jubiläumsaktion ist lange vorbei." Es sei bei der Aktion darum gegangen, Kundenloyalität zu honorieren.

Demnach sehe man das Urteil gelassen. Check24 habe eine andere Möglichkeit gefunden, Kunden mit einem Extra zu belohnen, wenn sie Verträge vergleichen oder abschließen. "In der Kfz-Wechselsaison 2019/2020 hatte Check24 Kunden, die einen Kfz-Versicherungsvergleich auf dem Portal rechneten, Hotelgutscheine bis zu 500 Euro angeboten. Gegen diese Art der Belohnung hat es keine juristischen Einwände des BVK gegeben", so der Sprecher des Portals.

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Der Unterschied der jetzigen Rabattaktion: Man habe diese Gutscheine allen angeboten, die gerechnet haben, und nicht nur den Kundinnen und Kunden mit einem Vertragsabschluss. Der Wert des Gutscheines orientierte sich dabei am Preis der gewählten Reise. Wenn es auf eine bestimmte Art nicht mehr gehe, "finden wir andere Möglichkeiten, die Treue des Kunden zu belohnen", positionierte sich bereits Christoph Röttele, CEO und Sprecher der Geschäftsführung von Check24, vor wenigen Wochen.