Im Referentenentwurf nennt das Bundesfinanzministerium bereits erste Schätzungen, mit welchen Gebühren die Finanzanlagenvermittler rechnen müssen. Demnach soll eine neue Erlaubnis ab 1.590 Euro kosten. Darüber hinaus seien in Summe laufende Gebühren von 36 Millionen Euro im Jahr zu erwarten. Die laufenden Kosten sollen „nach sachgerechten Kriterien wie Größe und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verteilt“ werden. Das macht weitere knapp 1.000 Euro für die Vermittler. Für das Erweitern oder Ändern einer Erlaubnis werden 740 Euro fällig.

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Andere Kosten würden entfallen

Dass es zu finanziellen Mehrbelastungen kommt, erwartet das Finanzministerium aber nicht. So würden andere Kosten für die Finanzanlagenvermittler wegfallen: etwa für das Beauftragen eigener Prüfer und Gebühren für die Entgegennahme und Prüfung der Prüfungsberichte. „Daher werden die betroffenen Unternehmen im Gegenzug voraussichtlich in einem vergleichbaren Umfang entlastet, so dass es insoweit nicht zu einer erheblichen Mehrbelastung kommt“, verspricht der Referentenentwurf. Die Zahlen beruhen auf Schätzungen.

Zu den Befürwortern einer BaFin-Aufsicht zählt hingegen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Eine zentrale, einheitliche und zuverlässige Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Es macht keinen Sinn, dass Banken, Sparkassen und andere Institute von der BaFin überwacht werden, freie Finanzvermittler aber nicht", sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. Es sei richtig, "dass sich Schwarz-Rot hier gegen die Lobby der Finanzvermittler durchsetzt und den Finanzmarkt so verbraucherfreundlicher macht“, so Mohn.

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