Der häufigste Grund für Beschwerden sind Gebührenstreitigkeiten. Jede fünfte Beschwerde in der Vollversicherung (828 Anträge bzw. 20,4 Prozent) bezog sich darauf. Hierbei geht es in der Regel um die Frage, ob das Honorar eines Arztes angemessen hoch ist. Auch in diesem Jahr wird auf die veraltete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hingewiesen. Diese müsse dringend überarbeitet werden.

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Rang Zwei bei den Vollversicherungs-Beschwerden nimmt die sogenannte medizinische Notwendigkeit mit 16,6 Prozent der Fälle ein. Hierunter fallen alle Beschwerden, bei denen sich ein Krankenversicherer geweigert hat, einen Krankenhausaufenthalt oder Heilbehandlung zu erstatten, weil diese Leistung nicht „medizinisch notwendig“ und deshalb laut Vertrag nicht versichert sei. 14,9 Prozent der Anträge bezogen sich zudem auf die Erstattung von Heil- und Hilfsmitteln, etwa, wenn der Versicherer für Arznei oder Gehhilfen nicht zahlen will.

Weitere 10,2 Prozent der Beschwerden in der Krankenkostenvollversicherung bezogen sich auf die Vertragsauslegung. Da sich die Leistungsvereinbarungen in der PKV nach dem individuell vereinbarten Versicherungsschutz richten, käme es oft zu Auslegungsfragen bei den Versicherungsbedingungen, heißt es hierzu im Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmanns.

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Bei Zusatz-Policen zeigte sich ein komplett anderes Bild. Denn hier lagen Beschwerden wegen der Vertragsauslegung auf Rang ein (29 Prozent). In 18,3 Prozent der Fälle hatte Versicherungsfall vor Vertragsbeginn gelegen. 12,3 Prozent der Beschwerden fielen auf Gebührenstreitigkeiten. Jeder Zehnte (10,7 Prozent) beschwerte sich zu Fragen der Medizinischen Notwendigkeit.

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